Arbeitslosengeld nach Bafög?

1 Antwort

Diese 4 Jahre gelten nur dann, wenn man schon ALG - 1 bezogen hat und seinen Anspruch nicht verbraucht hat.

Der nicht verbrauchten Anspruch bleibt dann seit der Entstehung für 4 Jahre erhalten, wenn man innerhalb von 30 Monaten nicht min.wieder 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und somit eine neue Anwartschaftszeit erfüllt hätte, sich also einen neuen Anspruch erworben hätte.

Dann kann man bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen den nicht verbrauchten Anspruch seit der Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder in Anspruch nehmen.

Hat man aber noch gar kein ALG - 1 bezogen, muss man innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, damit bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen Anspruch auf ALG - 1 bestehen kann.