Arbeitslosengeld 1 bei absehbarer Beschäftigung in 3 Monaten?


25.02.2021, 22:03

Die Arbeitslosigkeit erfolgt nicht durch Eigenkündigung. Ist aber auch nicht absehbar gewesen, um sie rechtzeitig beim AA anzuzeigen. Aber der nächste Arbeitsvertrag würde bzw. die nächste Stelle ist in 3 Monaten verfügbar.

Ich hätte halt gerne eine Überbrückung für diese Monate.

3 Antworten

Wenn du nicht selber gekündigt hast und auch keinen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschrieben hast und deine Kündigung auch nicht selber zu verschulden hast, dann würdest du zumindest dem Grunde nach Anspruch auf ALG - 1 haben, wenn du die Anwartschaftszeiten fürs ALG - 1 erfüllt hast.

Das wäre dann der Fall, wenn du ab deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Versicherungspflicht nachweisen kannst, also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Dazu musst du dann dem Arbeitsmarkt für min. 15 Stunden die Woche zur Verfügung stehen können.

Rechtzeitig arbeitssuchend kann man sich immer melden, entweder bei einem befristeten Vertrag 3 Monate vor Ablauf, oder bei einem unbefristeten Vertrag nach Erhalt der Kündigung innerhalb von 3 Tagen.

Also auch wenn du schon einen unterschrieben Vertrag hättest, musst du deinen guten Willen zeigen, alleine darauf kommt es an, ob man dich dann am Ende vorübergehend vermitteln kann oder nicht ist dann wieder eine andere Sache.

Wenn du Glück hast, dann würde man dich die 2 - 3 Monate nicht belästigen, aber dafür würde dann auf jeden Fall ein unterschriebener Vertrag zum Beginn einer Tätigkeit in überschaubarer Zeit notwendig sein, im schlimmsten Fall steckt man dich in eine Maßnahme.

Eine rechtzeitige Anzeige wäre es schon gewesen bei Erhalt der Kündigung diese beim AA anzuzeigen. Dein Arbeitgeber ist sogar verpflichtet dich darauf hinzuweisen.


Bullu175 
Fragesteller
 25.02.2021, 22:36

Danke für die unkonstruktive Antwort. Es hat sich heute ergeben, dass der Betrieb eingestellt wird. Nächste Woche ist zu. Also nochmal die Frage kann ich mit ALG 1 die drei Monate überbrücken.

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jofischi  26.02.2021, 07:54
@Bullu175

 Nächste Woche ist zu

dann wäre heute noch ein rechtzeitiger Termin beim AA

Du musst schon hingehen oder dich telefonisch dort melden und einen Antrag auf ALG einreichen. Die kommen nicht zu dir. Dann wird entschieden, ob du einen Anspruch hast,

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Wenn die Arbeitslosigkeit durch eine Eigenkündigung entstht / entstand, so folgt regelmäßig eine 12-wöchige ALG I Sperre.


Bullu175 
Fragesteller
 25.02.2021, 22:02

Danke für die schnelle Antwort. Nein die Arbeitslosigkeit erfolgt nicht durch Eigenkündigung. Ist aber auch nicht absehbar gewesen, um sie rechtzeitig beim AA anzuzeigen. Aber der nächste Arbeitsvertrag würde bzw. die nächste Stelle ist in 3 Monaten verfügbar.

Ich hätte halt gerne eine Überbrückung für diese Monate.

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wilees  25.02.2021, 22:09
@Bullu175

Schlicht und ergreifend ... soweit Dein AG Dich gekündigt hat, so hast Du Anspruch auf ALG I ( Voraussetzung Anwartschaftszeit ist erfüllt ) Desweiteren - hast Du die Pflicht Dich umgehend nach Kenntnis der Kündigung arbeitssuchend zu melden - tust Du dies nicht - dann folgt als Sanktion eine einwöchige ALG-Sperre.

https://www.finanztip.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/

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Bullu175 
Fragesteller
 25.02.2021, 22:39
@wilees

Danke, sehr gut da versteht einer sein Handwerk.

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