Anzeige zurücknehmen?

5 Antworten

Von Experte wiki01 bestätigt

Eine Anzeige kann man nicht zurückziehen.

Anzeige bedeutet, dass man die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis setzt, dass eine strafbare Handlung stattgefunden hat. Diese Kenntnis kann und darf man ihnen nicht nehmen.

Es gibt aber nicht immer automatisch einen Strafantrag. Das hängt von Delikt ab. Hast du also ein Antragsdelikt angezeigt, kannst du deinen Strafantrag zurück ziehen.

Hast du ein Offizialdelikt angezeigt, kannst du es nicht aufhalten.

Gruß S.


Blabla211 
Fragesteller
 11.10.2021, 18:30

kann Ich denn den Tatverdächtigen nicht da raus nehmen? Von mir aus kann die Anzeige gegen unbekannt bleiben

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Salatschleuder  21.01.2022, 01:28

Um es vereinfacht zu sagen. Du warst auf der Wache, hast Anzeige gestellt und willst sie nun zurückziehen. Ja? Ok. Das geht. Weiß ich aus eigener Erfahrung. Aber logischerweise nur so lange, bis der Brief im Briefkasten ist. Das dauert meistens mehr als eine Woche.

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Sirius66  21.01.2022, 08:11
@Salatschleuder

Strafanzeige nicht! Strafantrag!

Eine Anzeige kann nie und von niemanden zurück gezogen werden. Wird umgangssprachlich oft nicht geklärt/unterschieden.

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Salatschleuder  21.01.2022, 15:40
@Sirius66

Das will ich nicht abstreiten. Ich denke nur, dass die Person das meinte, was ich vereinfacht geschrieben habe. Also auf die Wache gehen und sagen, ich möchte jemanden anzeigen. Dann das Gespräch, der Ausdruck und die Unterschrift. Das kann man widerrufen. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.

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Sirius66  22.01.2022, 09:02
@Salatschleuder

Sicher. Ich verstehe, was du meinst. Aber das, was man zurück zieht, ist "nur" der eigene Strafantrag.

Bringt bei Offizialdelikten nicht wirklich viel, weil es noch den der Staatsanwaltschaft gibt.

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Du redest viel - aber du sagst nichts!

Tacheles statt Smalltalk!

Du schreibst:

Ich habe heute Anzeige erstattet gehabt. Ich hatte auch einen Tatverdächtigen angegeben

Bist du Opfer oder Zeuge einer Straftat?

Du schreibst:

Am selben Tag kam es mit dem Tatverdächtigen zu einem Streit und ich will die Anzeige zurückziehen um kein Öl ins Feuer zu gießen.

Das muss man jetzt nicht verstehen - oder?

Öl ins Feuer gießen, weil du eine Straftat anzeigst? Möchtest du nun lieber einen Straftäter decken, oder zeigst du hin und wieder Leute zum Spaß an?

Woher weiß der Typ denn überhaupt, dass du ihn angezeigt hast?

Du schreibst:

Ich will nicht mehr das der Tatverdächtige ein Brief zur Vorladung erhalte.

Glaubst du die deutsche Justiz ist ein Wunschkonzert, wo sich jeder mal eben seine eigene Rechtsprechung zusammen basteln kann?

Du willst wissen:

oder ist der brief schon abgeschickt worden wenn ich mich morgen bei der Polizei melde?

Gut zu wissen:

Hier geht es nicht ums Briefe schreiben, sondern um ein Ermittlungsverfahren!

Ob die Ermittlungen eingestellt werden ist maßgeblich davon abhängig ob es sich um ein Antragsdelikt handelt.

Falsche Verdächtigungen ist ebenfalls eine Straftat!

Am besten erzählst du einfach mal was Sache ist.

du solltest auf keinen fall die anzeige zurückziehen. wenn der tatverdächtige dich unter druck setzt musst du das mit der polizei klären . was denkst du was er tun wird wenn du die anzeige zurückziehst ? denkst du er wird aufhören? nein weil dann fühlt er sich erst recht so richtig schön befeuert weiter mist zu bauen. hol dir hilfe. sprich mit der polizei dass du angst hast und mit deinen eltern, deiner schule und was sonst noch so gibt. es gibt oft auch beratungsstellen wo du dir weitere hilfe holen kannst.


wiki01  11.10.2021, 18:23
du solltest auf keinen fall die anzeige zurückziehen.

Man kann Anzeigen nicht zurückziehen.

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RoyalT89  11.10.2021, 18:25
@wiki01

nicht ganz richtig. wenn es sich um ein antragsdelikt handelt kannst du es. ist es aber ein offizialdelikt kannst du selbst nicht zurückziehen weil dann automatisch vom staatsanwalt anzeige erstattet wird

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wiki01  11.10.2021, 18:29
@RoyalT89

Falsch. Ich weiß, wovon ich schreibe. Du kannst nur einen Strafantrag zurück ziehen. Das hat bei absoluten Antragsdelikten zur Folge, dass ein Verfahrenshindernises entsteht, und der StA einstellen muss. Bei einem relativen Antragsdelikt kann der StA öffentliches Interesse bejahen. Wenn nicht, wird eingestellt.

Bitte nicht Strafanzeige mit Strafantrag verwechseln.

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Sirius66  11.10.2021, 18:29
@RoyalT89

Anzeige nie! Also völlig richtig!

DU musst Strafanzeige und Strafantrag unterscheiden!

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Von Experte Sirius66 bestätigt

Du kannst nichts tun, denn eine Anzeige kann man nicht zurück ziehen.

Du kannst nur bei Antragsdelikten keinen Strafantrag stellen oder diesen zurück ziehen. Dann muss der Staatsanwalt einstellen, wenn er selbst (bei relativen Antragsdelikten) kein Öffentliches Interesse sieht.

Du solltest dich nicht erpressen lassen, sonst bist du ewig das Opfer!

Melde diesen Vorfall umgehend bei der Polizei, damit der Typ merkt, dass er das mit dir nicht machen kann!