Anzeige wegen Nutzung vom gehackten Schul Wlan?

13 Antworten

Natürlich darf sie gehen die illegale Nutzung vorgehen. Und man darf selbstverständlich den Traffic seines eigenen Netzes tracken.

Wer illegal das WLAN eines Dritten nutzt, muss wohl damit leben, dass der dortige Administrator alles mit lesen kann. Und selbstverständlich kann er dann auch zu den Kosten heran gezogen werden.

Und auch wenn du minderjährig bist, haftest du natürlich für Schäden die du anrichtest. Ich gehe mal davon aus, dass du älter als 7 bist.

Auch wenn du jetzt noch nicht zahlungsfähig bist, kannst du voll haftbar gemacht werden-

Natürlich "darf die Schule das"!

Deine Frage irritiert mich schon ziemlich, unterschwellig sagt sie ja, dass Du hier überhaupt kein Rechtsgefühl hast.

Wenn man etwas gestohlen bekommt, dann hat man das Recht, Maßnahmen dagegen zu ergreifen und wenn man etwas stiehlt, muss man mit Konsequenzen rechnen!!

Mit lesen darf er wegen Datenschutz nicht

Wenn das WLAN lediglich zu schulischen Zwecken genutzt werden darf, dann darf der Netzverkehr selbstverständlich überwacht und mitgelesen werden, denn da ist ja nichts Privates drin.


GanMar  06.11.2019, 13:35

Und illegaler Netzverkehr darf jederzeit ohne vorherige Ankündigung genaustens untersucht werden.

0