Anhängelast beim PKW - was darf ich ziehen

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Was für ein Datenblatt. Nach meiner Auffassung zählt der Fahrzeugschein. Und dort steht 1400 Kg gebremst (Gesamtgewicht). Vielleicht basieren die anderen Daten bei einer höheren Motorleistung. Den 1500 Kg Hänger darfst du dran machen und bis 1400 Kilo beladen.

Wenn Du 1400Kg bis 12 % ziehen darfst und bei 8% 1600kg, dann
kannst Du locker, wenn Du die 8 % nicht übersteigst den Wohnwagen bis
1500Kg beladen. Sogar bis 12 % Steigung dürftest Du bei einer Stützlast
von 75kg den Wohnwagen mit 1475Kg ziehen. Den Wert der Stützlast von
75Kg nämlich darfs Du noch darauf addieren.Darum 1475 Kg bei 12%.

Dann kannst Du allerdings, den Wohnwagen bei Fahrten über 8% , also bis 12% Steigung nicht mehr zusätzlich beladen, da die 1475 Kg die absolute Grenze darstellen mit eingerechneter Stützlast. Wenn Du z.B. einen Anhänger oder Wohnwagen mit 1475 Kg Leergewicht ziehen möchtest. Du kannst also Deinen Anhänger mit Deinem Leergewicht von 1260 Kg bis 12% Steigungen bis höchstens 1475 Kg beladen und ziehen.

Da Du einen TDI fährst, denke ich mal, wird dieser vielleicht genug Kraftreserven, also Drehmoment besitzen.Darum solltest Du aber auch gut auf die Beladung achten. Grundsätzlich ist es von Vorteil, wenn das Auto im Verhältnis zum Anhänger gut beladen wird, für das Fahrverhalten (Gewicht Zugmaschine und Gewicht Anhänger). Wenn Du das Auto mit mehr Kg belädst, als den Anhänger ist das schon mal nicht schlecht. Gut wäre auch wegen des Frontantriebes, damit die Hinterachse etwas entlastet wird, wenn Du eine Nevaueregulierung einbauen lassen könntest. Dann ist der Anhänger auch besser stabilisiert und drückt nicht so auf´s Heck des Autos. Manche Fahrzeuge knicken manchmal schön hinten ein, aber nicht alle. Das Auto sollte nach Möglichkeit nicht sehr viel weniger wiegen als der Anhänger. Als Beispiel Leergewicht Auto ca.1400 Kg und Anhänger maximal 1600 KG. Gutes Verhältnis würde ich sagen. 1300Kg Leergewicht und 1600 Kg Anhänger eher schlecht. Dann sollte man das Auto mehr beladen, als man im Anhänger dazu packt. Natürlich ist es von Vorteil, gerade auch an Steigungen, wenn die maximale Anhängelast nicht voll Ausgenutzt wird, wegen der Kraftreserven. Viele Autohändler, laut meinen Erfahrungen sagen gerne, klar wenn Du 1400 Kg ziehen darfst bei 12 % Steigung, warum nicht, steht ja so drin in den Unterlagen und ist dafür somit ausgelegt. Das verhält sich so in etwa, wenn Du ein 90 PS Auto hättest, voll besetzt mit 4 Personen, Kofferraum voll beladen und möchtest auf der Landstraße oder Autobahn einen LKW überholen, dann merkst Du erst mal wie die Zeit verstreicht, weil Dir die Reserven fehlen, für das zügige Überholmanöver, weil das Auto mit viel Masse unterwegs ist.

Egal ob Du 8% Steigungen fährst oder 12%. Die Stützlast darf
grundsätzlich dazu addiert werden. Da Du den Wohnwagen aber nur bis 1500
Kg beladen darfst, kannst Du die Stützlast aber in diesem Fall nicht
auf das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens dazu addieren, sprich
1575 Kg bis  8% Steigung, auch wenn Du 1600Kg ziehen dürftest. Das
höchstzulässige Gesamtgewicht von 1500Kg des Wohnwagens wäre somit
überschritten. Das höchstzulässige Gespanngewicht muss auch eingehalten
werden.


OlliP1971  16.01.2017, 22:27

Was ich noch erwähnen wollte, eine Überlegung ist es auch wert, ob man einen Einachser oder lieber Tandemachser fährt. Gerade die Tandemachser, sind bei Überholmanöver nicht so Seitenwind empfindlich und schaukeln nicht so schnell auf, also auch etwas Spurstabiler. Klar haben auch Einachser heutzutage Stabilisatoren an Bord und die Autos techniche Gimmicks um ein Aufschaukeln zu verhindern, bzw. zu mindern oder mildern. Mir wäre ein Tandemachser aber immer lieber, da er einfach ruhiger hinterher läuft, als Gespann. Leider sind viele neue Wohnwagen als Beispiel erst ab einer Länge von ca. 7,50m Metern, soweit ich mich erinnere, oder ab 1600 Kg Leergewicht, erst mit einer Tandemachse ausgestattet. Das war früher anders. Die älteren Wohnwagen, ca. bis Baujahr 2000, mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 1600 Kg haben oft eine Tandemachse ab Aufbaulänge von 6,20m schon gehabt.

Zudem hatten die Baujahre bis Anfang der achziger Jahre, noch Teleskopstoßdämpfer mit Öldruck an der Anhängerkupplung mit zwei kleinen Kugelköpfen. Dieses System war auch sehr Spurstabil, nur das das rückwärts Rangieren damit nicht so vorteilhaft war. Besonders auch in sehr engen Kurven.

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es zählt immer was im schein steht und wenn in dem datenblatt bis 1600 steht,geh mit zu tüv,wenn er es einträgt bist auf der sicheren seite

Die 1600 bis 8% Steigung sind durchaus legal, aber bei einem Wowa würde ich nie an die Grenze der Anhängelast gehen da sich der Luftwiderstand von 5 qm Frontfläche des Wowa noch aufaddiert

1400 kg bei einer Stützlast von 75 kg und mehr


OlliP1971  16.01.2017, 20:51

Wenn Du 1400Kg bis 12 % ziehen darfst und bei 8% 1600kg, dann kannst Du locker, wenn Du die 8 % nicht übersteigst den Wohnwagen bis 1500Kg beladen. Sogar bis 12 % Steigung dürftest Du bei einer Stützlast von 75kg den Wohnwagen mit 1475Kg ziehen. Den Wert der Stützlast von 75Kg nämlich darfs Du noch darauf addieren.Darum 1475 Kg bei 12%.

Dann kannst Du allerdings, den Wohnwagen bei Fahrten über 8% , also bis 12% Steigung nicht mehr zusätzlich beladen, da die 1475 Kg die absolute Grenze darstellen mit eingerechneter Stützlast.

Egal ob Du 8% Steigungen fährst oder 12%. Die Stützlast darf grundsätzlich dazu addiert werden. Da Du den Wohnwagen aber nur bis 1500 Kg beladen darfst, kannst Du die Stützlast aber in diesem Fall nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens dazu addieren, sprich 1575 Kg bis  8% Steigung, auch wenn Du 1600Kg ziehen dürftest. Das höchstzulässige Gesamtgewicht von 1500Kg des Wohnwagens wäre somit überschritten. Das höchstzulässige Gespanngewicht muss auch eingehalten werden.

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