Angst angezeigt zu werden wegen Wahnvorstellungen?

9 Antworten

Du machst dich nach dem geltenden Strafgesetzbuch nicht strafbar, wegen diesen Wahnvorstellungen/Ticks.

Du erfüllst keinen strafrechtlichen Tatbestand und kannst somit auch nicht angezeigt werden.

Sollte dich jemand deshalb anzeigen, ist diese unberechtigt und das Verfahren würde eingestellt werden, da kein strafrechtlicher Grund zur Verfolgung vorliegt.


Fhais8 
Fragesteller
 13.10.2019, 20:11

Also würde mich deswegen jemand anzeigen würde nichts passieren ?

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Bankfreund  13.10.2019, 20:14
@Fhais8

Ja. Ich bin Spezialisiert auf Strafrecht und Finanzrecht. Deine Ticks entsprechen keiner Strafbaren Handlung. Folglich dessen würde eine Anzeige ohne eine strafrechtliche Folge ausgehen.

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Fhais8 
Fragesteller
 13.10.2019, 20:16
@Bankfreund

Also meinst du der der mich deswegen anzeigen würde

Auch in der Schweiz und in Österreich weil das unsere Nachbarländer sind ?

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Bankfreund  13.10.2019, 20:17
@Fhais8

Mit Strafrecht im Ausland kenne ich mich nicht aus. Aber auch da kann ich mir nicht vorstellen, dass dies einer strafbaren Handlung entspricht.

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In deiner Wohnung kannst du die Cola auch an die Decke hängen. Niemand kann dich dafür anzeigen, wo du was ablegst.

Selbst wenn du bei Freunden oder so bist und dort etwas woanders hinlegst, als es vorher war, kann es keiner anzeigen, rein rechtlich.

Auch an fast jedem anderen Ort der Welt nicht.

Bist also sicher vor Anzeigen.


Fhais8 
Fragesteller
 13.10.2019, 20:09

Also nirgendwo auch nicht bei der Arbeit oder sonst so ...

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Butlertreffen  13.10.2019, 20:14
@Fhais8

Nö. Wenn überhaupt, dann evtl in einem Museum, dann aber auch nur, weil du ein Ausstellungsstück angefasst hat, nicht weil du es umgestellt hast. Und wahrscheinlich nichtmal dort.

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Butlertreffen  13.10.2019, 20:19
@Fhais8

Eben. Deswegen: keiner kann dich anzeigen, weil du Sachen woanders hin legst als vorher

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Probier es doch aus. Mach ein großes Durcheinander und wenn niemand Dich anzeigt, weißt Du, dass es Einbildung ist. Ich verspreche Dir, dass es so ist.


Fhais8 
Fragesteller
 13.10.2019, 20:10

Okay :)

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Du kannst natürlich nicht angezeigt werden. Im gegenteil, wer dir verbietet, dass du deine Cola anders hinstellst, begeht eine Straftat, der er die frei Entfaltung deiner Persönlichkeit nach Artikel 2 im Grundgesetz nicht respektiert.


Fhais8 
Fragesteller
 13.10.2019, 20:17

Und wenn ich es in der Öffentlichkeit mache?

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Stadewaeldchen  13.10.2019, 20:22
@Fhais8

Auch wenn du beispielsweise in einem Supermarkt eine Kolaflasche aus dem Regal nimmst und dann wieder anders hinstellst ist das keine Straftat.

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Davon wird man nicht angezeigt oder kommt ins Gefängnis. Sonst wären da ja alle.


Fhais8 
Fragesteller
 13.10.2019, 20:00

Und das merkt ja auch keiner wenn mal etwas anders hingestellt ist oder nicht ordentlich zu gemacht wird

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