AM Führerschein auf Probe?

4 Antworten

Hi nein.

Wenn Du willst, dass die Probezeit schon vor dem Autoführerschen tickt, müsstest Du A1 machen.

Nein, bei Klasse AM, L und T gibt es keine Probezeit, der Besitz wird auch nicht auf die spätere Probezeit bei den anderen FE Klassen angerechnet.

Sie Fahrerlaubnisverordnung FEV §32

§ 32 Ausnahmen von der Probezeit

Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.

Nein bei Ersterwerb Klasse AM, L und T erfolgt keine Probezeit.