Als ubahn fahrer schuld?

3 Antworten

Im Arbeitsrecht gibt es Vorschriften, dass du nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hast. Du wirst lernen, aufmerksam zu sein und so schnell wie möglich zu reagieren. Wenn es trotz allem nicht reicht, trifft dich keine Schuld, wenn du aufmerksam und reaktionsschnell warst.

Trotz allem kann es sein, dass du befragt wirst. Das ist erforderlich, um die Ursache des Unglücks festzustellen. Du kannst vielleicht am ehesten gesehen haben, ob er gestolpert oder gesprungen ist oder ob ihn jemand gestoßen hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Naja, wenn das Unglück nicht mehr zu verhindern gewesen wäre, und du alles getan hast um es zu verhindern, hast du keinerlei Schuld. Aber wenn du z.b. ein rotes Signal überfährst, dann würdest du schon schuld haben.

Er sich auf den Gleiskörper befindet weiß genau was sein Ziel ist. Damit trägt der Fahrer keine Schuld.