alleinige Gartennutzung

3 Antworten

Nutzungsrecht heißt nicht, dass es Eigentum ist. Es wird wohl Eigentum aller Eigentümer sein. Ich denke wenn es im Kaufvertrag vermerkt ist, hat das auch Gültigkeit. Frag nach der Teilungserklärung, was da drin steht. Der Notar muss euch Auskunft geben.

Wenn ihr den Garten "alleine" kauft, habt ihr das alleinige Nutzungsrecht - da muss nichts extra vermerkt werden!

Wenn der Garten zur Wohnung gehört, wissen das auch die anderen Mieter. Und bei DER Größe sind die sicher auch heilfroh ;-)