alleinige Gartennutzung
Hallo, wir haben vor eine ETW im EG zu kaufen. Zu der Wohnung gehört auch ein 500qm grosser Garten. Es gibt noch 2 weiteren Wohnungen in dem Haus. eine 1OG und eine Dachgeschosswohnung. Bis jetzt ist es notariell festgelegt worden, dass die Erdgeschosswohnung alleiniges Nutzungsrecht des Garten besitzt. Falls wir die Wohnung kaufen würden, reicht es, wenn der Notar es schriftlich festlegt, oder muss es im Grundbuch vermerkt werden, dass nur wir das alleinige Nutzungsrecht des Gartens haben? Falls mal eine der anderen Wohnungen verkauft wird und der neue Besitzer möchte teil des Gartens nutzen?
3 Antworten
Nutzungsrecht heißt nicht, dass es Eigentum ist. Es wird wohl Eigentum aller Eigentümer sein. Ich denke wenn es im Kaufvertrag vermerkt ist, hat das auch Gültigkeit. Frag nach der Teilungserklärung, was da drin steht. Der Notar muss euch Auskunft geben.
Wenn ihr den Garten "alleine" kauft, habt ihr das alleinige Nutzungsrecht - da muss nichts extra vermerkt werden!
Wenn der Garten zur Wohnung gehört, wissen das auch die anderen Mieter. Und bei DER Größe sind die sicher auch heilfroh ;-)