ALG 2 von meiner Mutter beantragt. Darf meine Halbweißenrente mit einbezogen werden?


07.03.2021, 16:57

Tut mir leid für die Zeichensetzung 😅

5 Antworten

Du lebst mit deiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft.
Ich habe nichts beantragt, Weder noch bekommen und das einzige was sein kann ist das meine Mutter es bekommen hat.

Was ist mit Miete, Lebensmittel, Kleidung, usw.?

Deine Mutter hat vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid erhalten, in dem sämtliche Leistungen detailliert aufgeführt sind.

Gut zu wissen:

Jede Art von Einkommen wird auf die Leistungen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Das heißt: Auch von deinem Azubi-Gehalt darfst du nur einen Teil zur freien Verfügung behalten.

Hierüber wird es erneut einen Bewilligungsbescheid durch das Jobcenter geben.

Das wird dann deine Mutter auch in Vertretung für dich beantragt haben und solange du unter 25 bist bzw. deinen eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst, gehörst du zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter und sie hat dann auch entsprechend Leistungen für dich bekommen.

Deine Waisenrente und Kindergeld zählt als dein Einkommen, Kindergeld nur solange, solange du es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest, dann würde der nicht mehr benötigte Teil wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend mindernd auf ihren Bedarf angerechnet.

Bekommst du dann auch eine Vergütung gezahlt, wenn ja, wie hoch ist das Brutto laut Vertrag, was bekommst du an Waisenrente, was zahlt deine Mutter an KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, was an Abschlag für normalen Haushaltsstrom und wohnst du mit deiner Mutter alleine ?

Deine Nachzahlung der Waisenrente wird einbehalten, weil das Jobcenter sicher einen Erstattungsantrag bei der deutschen Rentenversicherung gestellt hat, weil sie dann für deinen Bedarf zumindest teilweise in Vorleistung gegangen sind.

Wenn das dann geklärt ist, dann wirst du auch monatlich deine Waisenrente von der RV - bekommen und dann entsprechend weniger oder auch gar keine Leistungen mehr vom Jobcenter.

Um weitere Erklärungen zu machen, müssten erst einmal die obigen Fragen beantwortet werden !

Kindergeld und Hinterbliebenenrenten stehen dir auf jeden Fall zu, wenn du in Ausbildung bist.

Hilfe zum lebensunterhalt KdU gibt es nur noch zusätzlich.


Rheinflip  07.03.2021, 17:37

Wenn du in einer Ausbildung bist, wäre aber ausbildungsentgelt oder BAB vorrangig...

0

Wenn Du noch zu Hause wohnst, bist Du mit Deiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft. Die Halbwaisenrente zählt als Einkommen und wird von Deinem Regelsatz abgezogen.

Rede mit Deiner Mutter.

Du musst in Bedarfsgemeinschaften denken. Ich kenne eure konkrete Situation nicht.


Rheinflip  07.03.2021, 17:37

In Ausbildungen gelten andere Regeln

0