Akte Staatsanwalt?
Hey zusammen und zwar habe ich eine Vorladung als Zeuge beim Gericht bekommen .das Datum steht auch schon fest . Jedoch gab es ein Fehler und zwar war nicht ich der Zeuge sondern mein Bruder somit rief ich heute die Sachbearbeiterin im Amtsgericht an und erklärte ihr es .Daraufhin meinte sie dass die Akte beim Staatsanwalt liegt und sie warten bis sie zurück kommt. Wie kann die Akte beim Staatsanwalt sein wenn die Anklage beim Täter schon ankam ?
5 Antworten
Wenn Du wirklich vom Gericht eine Zeugenladung bekommen hast mit Terminsbestimmung, dann muss die Anklage durch das Amtsgericht bereits zugelassen sein;
die Staatsanwaltschaft hat dann nichts mehr damit zu tun;
wenn die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen beendet hat, dann sendet sie ja die Akte an das zuständige Gericht; das Gericht bestimmt dann nicht gleich einen Termin, sondern prüft erst einmal durch den Richter, ob es die Ermittlungen für ausreichend gehalten hat um die Anklage zuzulassen;
(es könnte ja sein, dass sich das Gericht nicht zuständig hält, sondern eine höhere Instanz zB das Landgericht)
hat es die Ermittlungen nicht für ausreichend gehalten, gibt sie die Akte nochmals an die Staatsanwaltschaft zurück für entsprechende Nachermittlungen;
wenn allerdings schon ein Termin bestimmt ist, dann ist die Anklage auch zugelassen worden und die Staatsanwaltschaft hat dann nichts mehr damit zu tun bis zum Verhandlungstermin, sämtliche verfahrensregelnden Maßnahmen erledigt das Gericht selber;
Das sagt die immer, wenn sie die Akten nicht findet oder keine Lust hat einen Aktenvermerk zu schreiben... 😕
Wie kann die Akte beim Staatsanwalt sein wenn die Anklage beim Täter schon ankam ?
Eigentlich gar nicht. Bzw. wäre es unüblich, dass der StA die Akten nach Anklageerhebung nochmals zurückgesendet werden.
Am besten abwarten.
Erst am Ende des Ermittlungsverfahren geht die Akte an das Gericht
also nachdem Zeugenaussagen und anderes aufgenommen wurden ist
Weil der Staatsanwalt der ist, der anklagt...
Ja, aber ab Stellung des Antrags auf Erhebung der öffentlichen Klage geht die Urschrift der Anklage mitsamt aller Akten zum Gericht; bei der StA verbleibt nur als Handakte der Retent mit Ablichtungen des wesentlichsten Akteninhalts.
Eigentlich nicht, zumindest gibt es nach meinem (insoweit beschränkten) Wissensstand keine Situation, in der die Akte zur StA zurückgeht. Aber hier weiß erst recht niemand, was da Phase ist. Am besten abwarten und Tee trinken.
Die Ermittlung ist doch schon vorbei wenn es ein Gerichtstermin gibt und die Anklage schon ankam