Akte Staatsanwalt?

5 Antworten

Wenn Du wirklich vom Gericht eine Zeugenladung bekommen hast mit Terminsbestimmung, dann muss die Anklage durch das Amtsgericht bereits zugelassen sein;

die Staatsanwaltschaft hat dann nichts mehr damit zu tun;

wenn die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen beendet hat, dann sendet sie ja die Akte an das zuständige Gericht; das Gericht bestimmt dann nicht gleich einen Termin, sondern prüft erst einmal durch den Richter, ob es die Ermittlungen für ausreichend gehalten hat um die Anklage zuzulassen;

(es könnte ja sein, dass sich das Gericht nicht zuständig hält, sondern eine höhere Instanz zB das Landgericht)

hat es die Ermittlungen nicht für ausreichend gehalten, gibt sie die Akte nochmals an die Staatsanwaltschaft zurück für entsprechende Nachermittlungen;

wenn allerdings schon ein Termin bestimmt ist, dann ist die Anklage auch zugelassen worden und die Staatsanwaltschaft hat dann nichts mehr damit zu tun bis zum Verhandlungstermin, sämtliche verfahrensregelnden Maßnahmen erledigt das Gericht selber;

Das sagt die immer, wenn sie die Akten nicht findet oder keine Lust hat einen Aktenvermerk zu schreiben... 😕

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

VirageXO  22.07.2021, 16:57

Das wäre zumindest die schlüssigste Antwort.

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Wie kann die Akte beim Staatsanwalt sein wenn die Anklage beim Täter schon ankam ?

Eigentlich gar nicht. Bzw. wäre es unüblich, dass der StA die Akten nach Anklageerhebung nochmals zurückgesendet werden.

Am besten abwarten.

Erst am Ende des Ermittlungsverfahren geht die Akte an das Gericht

also nachdem Zeugenaussagen und anderes aufgenommen wurden ist


Selima456 
Fragesteller
 22.07.2021, 16:34

Die Ermittlung ist doch schon vorbei wenn es ein Gerichtstermin gibt und die Anklage schon ankam

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Selima456 
Fragesteller
 22.07.2021, 16:37
@Jannn691

Die Zeugenaussagen wurden bei der Polizei schon direkt bei der Tat gemacht

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Weil der Staatsanwalt der ist, der anklagt...


VirageXO  22.07.2021, 16:50

Ja, aber ab Stellung des Antrags auf Erhebung der öffentlichen Klage geht die Urschrift der Anklage mitsamt aller Akten zum Gericht; bei der StA verbleibt nur als Handakte der Retent mit Ablichtungen des wesentlichsten Akteninhalts.

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Selima456 
Fragesteller
 22.07.2021, 16:54
@VirageXO

Also kann es nicht sein dass die Akte wieder zurückgeht

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VirageXO  22.07.2021, 16:56
@Selima456

Eigentlich nicht, zumindest gibt es nach meinem (insoweit beschränkten) Wissensstand keine Situation, in der die Akte zur StA zurückgeht. Aber hier weiß erst recht niemand, was da Phase ist. Am besten abwarten und Tee trinken.

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