Ärztliches Gutachten vom Arbeitsamt stützt sich auf psychologisches Gutachten vom Arbeitsamt?

3 Antworten

Du musst nicht zu nem Amtsarzt für nen Gutachten gehen, geh einfach selber zu nem Psychater und lass dir eins erstellen, man kann auch Einsprüche erheben, aber in welchen Fällen und wie genau weiß ich nicht.


Sandra743 
Fragesteller
 13.03.2021, 15:39

Hallo ewigsuzu,

danke für deine Antwort. Ich habe mir von meiner Psychotherapeutin eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass ich nicht arbeitsunfähig bin.

Leider wird diese nicht akzeptiert.

Für das psychologische Gutachten hatte ich meine Psychtherapeutin geben eine Stellungsnahme zu schreiben. Diese hat sie dann meinem Sachbearbeiter zugeschickt. Ich hatte sie darum gebeten, dass sie auch die Symptomatik in die Stellungnahme reinschreibt. Sie hat leider etwas reingeschrieben, was nicht stimmt. Sie schrieb, dass ich aufgrund von einer Depression Schlafstörungen hätte, also Einschlaf- und Durchschlafschwierigkeiten. Zu der Auffassung ist sie gekommen, dass ich ihr erzählt habe, dass ich immer lange wach bin und morgens nicht aus dem Bett komme. Tatsächlich ist es aber so, dass ich sehr gut einschlafen kann und auch immer durchschlafe, sich aber meine Schlafdauer verlängert hat.

Ich weiß nicht, was ich da machen soll, damit man mir beim Arbeitsamt glaubt.

Zu einem anderen Psychologen gehen? Es dauert immer sehr lange, bis man einen Termin bekommt.

Viele Grüße

Sandra

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Welche Umschulung hast du denn gemacht, und mit welcher Begründung wurde die abgebrochen ?

Das Arbeitsamt hat das Gutachten in Auftrag gegeben und den Gutachter ausgesucht ? Na, dann ist zu vermuten, dass der gutachter das vom Arbeitsamt gewünschte Ergebniss zu papier gebracht hat. Du kannst aber Widersprucheinlegen, und ein zweites gutachten einfordern. Zur Not musst du vor das Sozialgericht.

Nein, zwangsläufig fallen ärztliche Gutachten nicht so aus wie psychologische Gutachten. Wer hat denn das psychologische Gutachten erstellt ? Ein Psychologe oder ein Arzt mit Weiterbildung zum Psychotherapeuten ? Wobei mir nicht klar ist, wieso nicht direkt ein ärztliches Gutachten eingefordert wurde.


Sandra743 
Fragesteller
 17.03.2021, 23:00

Das war eine Umschulung zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel.

Grund des Abbruchs war unentschuldigtes Fehlen im Praktikum. Hatte eine Abmahnung vom Träger bekommen. Am nächsten Tag kam sofort der Abbruch. Das Praktikum war schlecht, für mich nicht zu ertragen. Zuerst hatte ich mit Krankmeldung gefehlt. Dann unentschuldigt, weil ich nicht in den Krankengeldbezug wollte.

Das Gutachten wurde vom Amt in Auftrag gegeben. Der Gutachter vom Amt sollte eine andere Person sein. Diese Person kam aber nicht infrage, da ich auf meinen Wunsch hin, im letzten Jahr, einige Gespräche mit dieser Person über Probleme in der Umschulung gesprochen hatte. Beide Personen sind Psychologen.

Nun wurde in dem Gutachten auch das eingebracht, was ich mit der Person hinsichtlich der Umschulung besprochen hatte. Ist das erlaubt?

Der theoretische Teil der Umschulung hat doch nichts mit dem Praktikum zutun, oder?

Da das psychologische Gutachten mit einer Arbeitsunfähigkeit geendet hat, habe ich noch ein ärztliches Gutachten angefordert. Der Sachbearbeiter meinte aber, dass dieses Gutachten genauso enden wird.

Nun erfuhr ich im Nachhinein, dass der ärztliche Dienst, dass psychologische Gutachten bei der Bewertung mit einbezieht. Dann ist das ärztliche Gutachten aber nicht mehr neutral. Das finde ich unfair. Darf das so sein?

Viele Grüße

Sandra

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Sandra743 
Fragesteller
 17.03.2021, 23:09

Ich weiß nicht was ich machen soll. Ich habe Sorge, dass das ärztliche Gutachten auch so ausgehen wird.

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berndcleve  17.03.2021, 23:35
@Sandra743

okay, ich habe selbst eine Umschulung gemacht zum Industriekaufmann mit praktikum. ich habe dort auch krankheitsbedingt viel gefehlt. Da ich aber gute Noten geschrieben habe während der Umschulung ist das nicht gekündigt worden.

Ein Gutachten vom Psychologen kannst du ablehnen, und ein fachärztliches Gutachten einfordern. Hast du offensichtlich gemacht. Wenn das ärztliche Gutachten negativ für dich ausfällt, kannst du Widerspruch einlegen.Wird dem nicht stattgegeben, so kannst du vorm Sozialgericht klagen. Das geht formlos und ohne Rechtsanwalt. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass die Gutachten mal so oder so ausfallen. Problematisch ist auch, dass eine Klage wohl 1-2 Jahre dauert.

Steht dir im Falle der Arbeits bzw. Erwerbsunfähigkeit nicht eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu ?

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Sandra743 
Fragesteller
 18.03.2021, 14:32
@berndcleve

Ich bin nicht krank. Ich habe Lernschwierigkeiten und Prufungsangst. Außerdem lerne ich ganz anders als durch die Umdchulungsform vorgegeben war. Die Mitarbeiter am Standort haben Äußerungen getroffen, bei denen man sich veräppelt vorgekommen ist. Das Praktikum war schlecht. Keine vernünftige Einarbeitung. Ich saß 6 bis 8 Stunden nur an meinem Platz und wurde nicht beschäftigt. Ich habe jeden Tag nach Aufgaben gefragt aber daraufhin keine Aufgabe bekommen, ... . Das konnte ich nach 3 1/ 2 Monaten nicht mehr ertragen. Es war sehr anstrengend für mich nur darumzusitzen. Ich finde so eine Reaktion vom Amt nicht ok, da der Sachbearbeiter auch davon wusste.

Das psychologische Gutachten ist ja schon geschrieben worden.

Ich bin echt ratlos wie das weitergehen soll.

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Sandra743 
Fragesteller
 18.03.2021, 15:11
@berndcleve

Ok. Danke! Ich habe dem Sachbearbeiter schon mehrmals mitgeteilt, dass ich nicht arbeitsunfähig bin und keine Depressionen habe. Meine Therapeutin hat mir heute auch noch gesagt, dass ich stabil bin, sie nicht sieht, dass ich Arbeitsunfähig bin und ich auch keine Depressionen habe. Das war rein situationsbedingt durch das Praktikum. Kann ich das dem Sachbearbeiter nochmal schreiben? Bin mir da unsicher. Auf meine Mail von gestern hat er nicht reagiert. Da hatte ich ihm mitgeteilt, dass ich mich arbeitsunfähig bin und dass ich keine Depressionen habe.

Vielleicht wirkt es mehr, wenn ich Bezug auf die Äußerung meiner Therapeutin nehme. Ich weiß nur nicht, ob ich dem Sachbearbeiter nun noch eine Mail schreiben kann. Es ist ja dich nervig.

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berndcleve  18.03.2021, 15:20
@Sandra743

Offensichtlich wollen die dich loswerden, deshalb befürchte ich, dass deine Schreiben nicht wirklich interessieren.

Und wenn du Widerspruch einlegst und klagst, dann kann es 1,5 Jahre dauern bis zu einem Ergebniss. Damit ist dir wahrscheinlich auch nicht geholfen.

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Sandra743 
Fragesteller
 19.03.2021, 14:31
@berndcleve

Vielen Dank, dass du mir sooft antwortest. Warum sollen die mich loswerden wollen? Meine Therapeutin hat mir gestern im Gespräch nochmal mitgeteilt, dass ich stabil bin und arbeitsfähig. Dies habe ich heute dem Sachbearbeiter nochmal geschrieben. Aber wieder keine Antwort.

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Sandra743 
Fragesteller
 19.03.2021, 14:41
@Sandra743

Das Amt bezieht sich nur auf das psychologische Gutachten. Die Arbeitsunfähigkeit stimmt aber nicht. Irgendwie muss man das doch beweisen können.

Ja, 1,5 Jahre auf ein Urteil vom Gericht zu warten bringt nichts. Also muss ich das allein hinkriegen. Fragt sich nur noch wie!

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berndcleve  19.03.2021, 15:49
@Sandra743

Wenn die dich nicht loswerden wollen, was ist denn deine Meinung für dereN Verhalten ?

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Sandra743 
Fragesteller
 19.03.2021, 18:54
@berndcleve

Mir wurde gesagt, dass ich dann über die Integrationsabteilung vom Arbeitsamt eine erneute Umschulung machen könnte. Deswegen denke ich, dass es nicht so ist, dass die mich loswerden wollen. Nur ich will diese Umschulung nicht von vorne machen. Diese Ignoranz, nur weil ich angeblich arbeitsunfähig bin, stört mich sehr.

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Du kannst selbstverständlich deinen Psychotherapeuten dazu auffordern, ein Gutachten an die Agentur für Arbeit zu schicken.


Sandra743 
Fragesteller
 13.03.2021, 16:32

Das habe ich ja nachträglich schon machen lassen. Dies wurde aber vom Arbeitsamt nicht akzeptiert.

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Rheinflip  13.03.2021, 19:37
@Sandra743

Wenn du meinst, dass das Gutachten nicht richtig ist, kannst du dann natürlich gegen vorgehen. Ich weiß nicht ob es direkt zum sozialgericht geht. Du solltest mit einem Anwalt reden

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Sandra743 
Fragesteller
 13.03.2021, 19:41
@Rheinflip

Danke für deinen Ratschlag. Ich muss erstmal das ärztliche Gutachten abwarten. Das psychologische Gutachten ist mit einer Arbeitsunfähigkeit von 6 Monaten beendet worden.

Kann denn trotz des psychologischen Gutachtens bei dem ärztlichen Gutachten eine arbeitsfähigkeit herauskommen?

Viele Grüße

Sandra

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