Abschlussprüfung nicht bestanden, gibt es im Nachhinein eine mögl doch zu bestehen wegen nicht vermittelter Kenntnisse?
Hallo habe die abschlussprüfung zum Werkzeugmechaniker im praktischen bereich nicht bestanden. Da ich durch meinen Betrieb sogut wie kaum bis garkeine kenntnisse vermittelt bekam. Das habe ich auch in meinen wochenberichten festgehalten. Man sagte mir das ich diese der industrie und handelskammer vorzeigen kann und somit evtl wie zB beim Drehen eine punkteverbesserung bekomme und die somit die wertung verändern. Wollte jetzt gern mal erfahren ob dieses vorhaben möglich ist.
2 Antworten
Ist mir nicht bekannt.
Ich habe nur schonmal gehört, dass man den Ausbildungsbetrieb mit Schadenersatz kommen kann, wenn die Ausbildung so schlecht war dass
man durch die Prüfung fällt und dadurch Lohneinbußen hat.
Das wäre dann mittels Ausbildungsnachweis zu beweisen.
(Darum sollte man auch immer absolut wahrheitsgemäß da rein schreiben...)
Nur alleine durch Vorzeigen bessert sich ja Deine Leistung nicht, aber das
Problem sollte man mal bei der IHK ansprechen und auch mal den Ausbildungsplan einsehen und vergleichen etc....
Du solltet auf jeden Fall mit der IHK Kontakt aufnehmen und evtl den Betrieb wechseln.
von den 4 auszubildenen meines betriebes ist jeder einmal bisher in einer abschluss oder zwischenprüfung gerasselt.
Da frag ich mich aber, warum man diesen Betrieb überhaupt noch ausbilden lässt. Da gehört doch Ausbildungsberechtigung entzogen. Der nächste "Flopp" ist vorprogrammiert und die Azubis müssen es ausbaden.
Das hatte ich schon mal vor, leider kam es zu dem wechsel nicht. Der wechselbetrieb hat im letzten moment abgesagt. Die ihk hatte aufjedenfall kenntnis darüber und von den 4 auszubildenen meines betriebes ist jeder einmal bisher in einer abschluss oder zwischenprüfung gerasselt.