Abitur in MV ohne 2. Fremdsprache?
Hey, meine Freundin möchte unbedingt Humanmedizin studieren und das geht natürlich nur mit einem Abitur. Zuerst wollte sie ein Fachabitur auf einem Fachgymnasium machen, aber Medizin studieren geht leider nicht mit Fachabitur. Wir leben in Mecklenburg Vorpommern und sie könnte ja auf ein Gymnasium wechseln und da ihr Abitur machen. Problem an der Sache und damit auch meine Frage ist, dass sie keine 2. Fremdsprache gelernt hat und noch nie eine hatte. Gibt es eine Möglichkeit auch ohne 2. Fremdsprache auf ein Gymnasium hier zu wechseln? Sie möchte auf keinen Fall ins Ausland und da studieren. Ein anderes Bundesland wäre machbar. Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe
4 Antworten
Deine Freundin kann das Fachgymnasium besuchen. Dort kann sie die allgemeine Hochschulreife, sprich das Abitur erwerben, da sie ab Klasse 11 eine zweite Fremdsprache lernt. Näheres findest Du hier:
https://www.bildung-mv.de/schueler/schule-und-unterricht/schularten/berufliche-schule/fachgymnasium/
Nein, geht nicht.
Sie muss die 2.Fremdsprache halt nachholen für das Abitur.
Und um in Deutschland gute Chancen auf einen der knappen und heiß begehrten Medizin-Studienplätze zu haben, sollte sie Abitur mit 1,0 haben => also in allen Fächern eine 1.
Hallo,
oft ist es möglich, die zweite Fremdsprache in der Oberstufe zu belegen. Dort werden neu einsetzende Kurse angeboten, die bei 0 anfangen. Je nach Schule ist das Sprachangebot unterschiedlich.
Nein, das ist nicht möglich, in Paragraph 6 Abiturprüfungsverordnung heißt es:
(1) In der Einführungsphase sind grundsätzlich zwei Fremdsprachen zu belegen.
(2) Schülerinnen und Schüler, die im Sekundarbereich I einschließlich der Jahrgangsstufe 10 nicht durchgehend vier Jahre am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache als Pflicht- oder Wahlpflichtfach teilgenommen haben, müssen in der Einführungsphase eine Fremdsprache neu beginnen. Die Verpflichtung zum Erlernen einer zweiten Fremdsprache kann nicht durch das Unterrichtsfach Niederdeutsch erfüllt werden.
(3) Schülerinnen und Schüler, die zur Erfüllung ihrer Fremdsprachenverpflichtung in der Einführungsphase eine Fremdsprache neu beginnen, müssen diese bis zum Ende der gymnasialen Oberstufe mit einem Volumen von 12 Jahreswochenstunden durchgehend belegen. Eine in der Einführungsphase neu beginnende Fremdsprache kann nur auf grundlegendem Niveau erlernt werden.