Abitur, freiwillige Nachprüfung

1 Antwort

Theoretisch kannst Du sogar in 3 Fächern zur mündlichen Prüfung antreten, wenn Du nach § 65 (3) FOBOSO zu einer mdl. Prüfung verpflichtet wirst. Ansonsten gilt § 65 (2) FOBOSO.

§ 65 FOBOSO:

(2) Jede Schülerin und jeder Schüler kann sich auf Antrag in höchstens einem Fach der schriftlichen Prüfung (§ 64 Abs. 2) einer mündlichen Prüfung unterziehen sowie in höchstens einem sonstigen Pflichtfach des laufenden Schuljahres mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache, in dem die Jahresfortgangsleistung mit der Note 5 oder 6 (weniger als 4 Punkte) bewertet worden ist. Der schriftliche Antrag auf Teilnahme an der Prüfung muss der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bis zu einem von ihr oder ihm festgelegten Termin zugehen. Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung sind den Schülerinnen und Schülern mindestens einen Tag vor diesem Termin bekannt zu geben.

(3) Schülerinnen und Schüler haben sich der mündlichen Prüfung zu unterziehen, wenn nach den besonderen Umständen des Falles der Leistungsstand in einem Pflichtfach nach dem Urteil des Prüfungsausschusses durch das Jahresfortgangsergebnis und das Ergebnis der schriftlichen Prüfung nicht geklärt erscheint. Über die Verpflichtung zur mündlichen Prüfung sind die Schülerinnen und Schüler spätestens zwei Tage vor Beginn der Prüfung zu informieren.


Isabellaela92  01.06.2016, 15:55

"wenn nach den besonderen Umständen des Falles der Leistungsstand in einem Pflichtfach nach dem Urteil des Prüfungsausschusses durch das Jahresfortgangsergebnis und das Ergebnis der schriftlichen Prüfung nicht geklärt erscheint."

Wann wär das zum Beispiel der Fall? Wenn die Note der Prüfung und die Jahresfortgangsnote um mehr als 2 Punkte abweichen?  In Welchen Fällen kann man zu einer oder mehreren mündlichen Prüfungen verpflichtet werden? 

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RobertLiebling  01.06.2016, 16:20
@Isabellaela92

2 Notenpunkte Unterschied reichen da sicher nicht aus. Zudem wird dieser Passus i.d.R. im Interesse des Schülers gezogen, wenn er in mehr als einem Fach der schriftlichen Prüfung ins mündliche müsste, um sich noch so weit zu verbessern, dass er die Prüfung besteht.

Die Prüfungsnote muss dann aber schon deutlich schlechter ausfallen als die Jahresfortgangsnote. Also eher zwei Notenstufen (z.B. Jahresfortgang: 6 Punkte, Prüfung: 0 Punkte).

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