Abgesagt Fahrstunde bezahlen?
Also meine Fahrschule hat die Regelung, dass man 2 Werktage vor der Fahrstunde, diese noch absagen kann und wenn man das nicht tut muss man 75% des Preises zahlen. Ich habe eine Fahrstunde die ich wahrscheinlich absagen muss. Das Problem ist dass der Termin weniger als 2 werktage im vorraus gemacht wurde. Also war es ja nicht möglich diesen noch abzusagen. Ist die absagefrist bei so kurz vorher vereinbarten terminen immernoch rechtens?
3 Antworten
Ich bin kein Anwalt, aber für mich bist du hier dennoch in der Schuld, wenn es eben nicht anders vereinbart wurde. Es ist eben auch einfach nur fair. Du blockierst den Fahrlehrer schließlich und es kann sein, dass er nun zu der Zeit keinen anderen Fahrschüler bekommt. Du kannst freundlich um Entschuldigung und Ausnahme bitten, aber viel mehr auch nicht. Die Regelung ist zumindest fair - und mMn auch legal.
Eine Kündigungsfrist ist das im Übrigen sowieso nicht. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass du die Termine kostenlos absagen darfst. So jedenfalls mein Stand.
Das ist keine Kündigungsfrist
und: ja das ist ok so
wsr bei mir & allen den ich kenne auch so
denn: wenn du kurzfristig absagst, findet er keinen andern für die Fahrstunde & ihm geht Geld verloren
Nur aus trifftigem Grund für welche du nichts kannst!