Ab wann muss eine Klassenarbeit in NRW wiederholt werden?

5 Antworten

Ihr habt am Anfang eines Schuljahres einen Klassensprecher gewählt. Eure aktuelle Situation ist genau der Punkt wo er sich mit der Schulleitung zusammensetzen und eine gute Lösung finden sollte.

Ihr müsst den Stoff schließlich irgendwann lernen und ihr müsst auch Noten in dem Fach sammeln. Wie lange der Zustand schon andauert, ist der Schulleitung vielleicht gar nicht so bewusst. Mit dem Gespräch kann sie dann auf die entsprechenden Fachlehrer einwirken um hier vernünftig vorwärts zu kommen.

Einen Rechtsanspruch auf Wiederholung der Klassenarbeit habt ihr nämlich nicht.

hatte das selbe letztes Schuljahr. Klassenarbeit wurde verschoben, wir haben trotzdem alle abgeloost, weil wir nix konnten (weil unser Lehrer 1,5 Monate krank war und in 1 Woche halt nicht viel Stoff durchbekommt)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kenne mich da aus eigener Erfahrung aus

Die Lehrer lassen sie dann von der Schulleitung genehmigen. Ist zumindest in Hessen so.

Vor allem bei so offensichtlich abgesprochen Aktionen stoßen nicht auch viel Verständnis

In NRW muss eine Arbeit nicht mehr wegen eines schlechten Ausfalls wiederholt werden.
Heute Abend noch über den Klassensprecher den Klassenlehrer zu kontaktieren macht aus meiner Sicht mehr Sinn.
Es werden garantiert nicht alle eine sechs schreiben.

Wenn 2/3 durchfallen muss die Arbeit vom Schulleiter genehmigt werden, wird sie nicht genehmigt muss sie Wiederholt werden. So war es bei mir in Niedersachsen, bei den 2/3 bin ich mir nicht sicher, vielleicht war es auch die hälfte.

Lehrer lassen ihre Schüler ungerne durchfallen. Wenn die Arbeit wiederholt wird, muss der Lehrer erstmal noch eine Arbeit konstruieren und doppelt Korigieren, auf diesen Aufwand haben die meisten Lehrer kein Bock. Wenn das Thema erst angefangen wurde, kann dei Arbeit nicht schwer werden. Der darf keinen Stoff drannehmen, der nicht nicht im Untericht vorkam


markus632  24.11.2022, 18:37

Das wurde in NRW vor gut zehn Jahren abgeschafft. Es muss keine Arbeit mehr genehmigt werden.

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