Klassenarbeit wiederholen und die erste Note nicht zählen lassen?

UrsusArctos89  09.04.2024, 22:12

Welches Bundesland?

Linus160706 
Beitragsersteller
 09.04.2024, 23:38

Niedersachsen

3 Antworten

Zeigt sich bei der Korrektur und Bewertung, dass mehr als 30% der Arbeiten einer Klasse oder Lerngruppe mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ bewertet werden müssen, so wird die Arbeit nicht gewertet. Von dieser Vorschrift darf mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters abgewichen werden. Die Klassenelternvertretung ist über die Entscheidung unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

Quelle: https://www.mk.niedersachsen.de/download/69741/_Schriftliche_Arbeiten_in_den_allgemein_bildenden_Schulen_RdErl._d._MK_v._22.3.2012_zuletzt_geaendert_am_9.4.2013.pdf

Es zählt also die neue Note.

Woher ich das weiß:Recherche

Bei uns in Österreich ist es zumindest so, wenn mehr als die Hälfte der Klasse negativ sind, sprich Note 5 (6er gibts bei uns in AT nicht), dann zählt für diejenigen, die beim ersten Mal positiv waren die bessere Note, sprich auch wenn man beim zweiten Versuch einen Fünfer haben sollte, zählt nur die positive Note.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eBook -> Der Bildungswahnsinn und Ich

Magicdreamer  10.04.2024, 12:30

Ist in Deutschland anders.

Wenn 1/3 des Kurses eine 5 oder 6 hat wird die Klausur der Schulleitung vorgelegt. Die unterhält sich dann noch mit 2/3 Schülern über den Unterricht und die Klausur, ob Klausur das Unterrichtsniveau zum Beispiel so stark überstieg, dass die Aufgaben eben nicht mehr lösbar gewesen sind, es letztendlich an dem Lehrer lag, oder die Schüler einfach schlecht/ „faul“ sind. Liegt es am Lehrer / wird die Klausur nicht genehmigt muss vom Schulgesetz her nochmal eine Klausur geschrieben werden, die dann gewertet wird, wodurch die Erste i.d.R. ihre Gültigkeit verliert.

Allerdings kann eine Klausur auch teilweise genehmigt werden. Auf jeden Fall in Mathe - Teil A (hilfsmittelfreier Teil) war zu schwierig, der zweite Teil mit Hilfsmitteln hingegen war angemessen und wird genehmigt, weshalb nur Teil A nochmal geschrieben (und dann eben normal verrechnet) wird.

Das ist ein echt netter Zug von ihm, eine schlecht ausgefallene Arbeit nicht zu werten + seinen Schülern eine zweite Chance zur Verbesserung zu geben.


Magicdreamer  10.04.2024, 12:22

Das ist kein netter Zug von ihm, dazu ist er verpflichtet, sofern der Schulleiter ihm diese Arbeit mit seinen Ergebnissen nicht genehmigt, nachdem diese zu schlecht ausgefallen ist.

Heißt: Wenn 1/3 des Kurses eine 5 oder 6 haben wird die Klausur dem Schulleiter vorgelegt, der sich ggf. noch mit Schülern unterhält und schaut, ob die Aufgaben angemessen gewesen sind und dem Unterrichtsniveau entsprachen bzw. dieses nicht signifikant überstiegen. Und je nachdem muss der Lehrer dann eben eine Zweite schreiben. Freiwillig würde das keiner machen.

suedhoern  10.04.2024, 13:16
@Magicdreamer

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob ein Rektor, Bildungsminister, oder wer immer dahintersteckt + irgendwas genehmigen muss. Verpflichtung oder nicht. Alle Schüler eine allgemein schlecht ausgefallene Arbeit wiederholen + damit verbessern zu lassen, ist immer ein netter Zug, völlig egal, welche Bürokratie zustimmen muss. Insbesondere dann, wenn die Aufgaben nicht dem Niveau entsprachen. Ein schlechter Schnitt fällt auch auf den Lehrer zurück. Eine 2. Chance ist immer besser als keine Chance.