A2 Führerschein, fahren mit Prüfbescheinigung erlaubt / welche Folgen?

4 Antworten

Die Prüfbescheinigung ist kein Führerschein

Steht auch drauf.

Daher: § 21 StVG wenn du damit kontrolliert wirst. Denn der notwendige Führerschein zum Führen wurde noch nicht ausgehändigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

Typisches Contentmillgeschreibsel eben, Hauptsache Klicks generieren, Inhalt ist Nebensache.

§22 Abs 4 FeV:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

Die Prüfungsbescheinigung muss ein amtliches Dokument von der Fahrerlaubnisbehörde sein, der Schmierzettel vom TÜV ist uninteressant, auch wenn die Überschrift ähnlich sein mag.


asdundab  10.02.2023, 12:34

Der TüV kann durchaus auch eine Bescheinigung nach Anlage 8a der FEV erteilen, wenn er örtlich der zur Prüfung berufene Sachverständige ist Dies in der Frage ist jedoch wohl keine solche.

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migebuff  10.02.2023, 12:43
@asdundab

Er kann eine Bescheinigung nach Anlage 8a FeV nur aushändigen, wenn eine solche vorab von der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde. Der TÜV darf die Bescheinigung nicht selbst drucken. Weder kann der TÜV einen Verwaltungsakt vornehmen, noch darf er das Logo der Bundesdruckerei verwenden.

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asdundab  10.02.2023, 12:48
@migebuff

Eventuell erhalten die auch Blanko Muster. Lt. Vorlage reicht darauf ja auch Unterschrift und Stempel des Sachverständigen oder Prüfers.

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migebuff  10.02.2023, 12:55
@asdundab

Ja, die Bescheinigung wird vorab von der Fahrerlaubnisbehörde übergeben, der Prüfer trägt dann das Datum ein, wie bei einem Führerschein. Womit man wieder bei meiner ursprünglichen Aussage wäre, dass es sich um ein amtliches Dokument der Fahrerlaubnisbehörde handeln muss und nicht nur um eine einfache Bescheinigung des Prüfers auf normalem Briefpapier.

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asdundab  10.02.2023, 13:07
@migebuff

Die Vorlage spricht aber ausdrücklich nur von:

"Unterschrift und Stempel der Fahrerlaubnisbehörde/des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr*

unter dem Stern wird unten noch erwähnt, daß hier unzutreffendes zu streichen ist.

Das die Blanko-Bescheinigung von der Bundesdruckerei im Entsprechenden Muster gedruckt sein muß ist mir schon klar.

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fahren mit Prüfbescheinigung erlaubt

Nein - das steht auf diesen Bescheinigungen allerdings i.d.R. auch drauf.

welche Folgen?

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) - die Fahrerlaubnis gilt erst mit Aushändigung des (vorläufigen) Führerscheins als erteilt (vgl. § 4 Abs. 2 FeV, § 22 Abs. 4 FeV). Die Bescheinigung der bestandenen Prüfung gilt nicht als Nachweis der Fahrerlaubnis.

LG

Das wichtigste fehlt .. aber.. es scheint eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung zu sein .. in der Regel steht da auch: Kein Führerschein .. oder sowas in der Art. Damit darfst du nicht fahren! Und es kann unter Umständen auch teuer werden.. das ist nicht wie ein vergessener Führerschein zu werten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule