A-Führerschein, Stufenaufstieg mit eigenem Moped?
Wenn man bereits den A1/A2-Schein hat kann man ja mittels verkürzer Prüfung zu A2/A aufsteigen. Theorieprüfung, Fahrstunden, etc. braucht man nicht, sonder wirklich nur die Prüfung.
Da frage ich mich jetzt, geht das alles auch ohne Fahrschule? Soweit denke ich ja klar, üben kann ich alleine (Grundfahrübungen etc.) und dann einfach zur Prüfung fahren - aber wie ist das mit dem Moped für die Prüfung?
Muss das Moped für die A2-Prüfung wirklich ein A2-Moped sein oder kann ich die auch mit meinem eigenen A1-Moped ablegen? Bzw. kann ich den A-Schein machen und für die Prüfung einfach mit meinem A2-Moped ankommen?
Denn wenn nicht (es also für den A-Schein ein Moped mit mindestens 35kW sein muss), dann führt ja doch wieder kein Weg um die Fahrschule rum, ich kann ja nicht mit einem A-Moped zur Prüfung kommen dass ich noch ga rnicht fahren darf...
2 Antworten
Muss das Moped für die A2-Prüfung wirklich ein A2-Moped sein
Es muss ein A2-Motorrad sein. Anlage 7 FeV:
2.2 Prüfungsfahrzeuge
2.2.2 Für Klasse A2:
Krafträder ohne Beiwagen
a) Motorleistung mindestens 20 kW, jedoch nicht mehr als 35 kW,
b) Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
c) mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 250 cm3,
d) mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,15 kW/kg.
Da du dieses Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung nicht fahren darfst, musst du von einem Fahrlehrer begleitet werden, welcher rechtlich als Fahrzeugführer zählt.
Für die praktische Prüfung für A2 / A brauchst du eine Fahrschule. Du kannst dein Motorrad aber auf A1 / A2 drosseln, um es mit deinem Lappen fahren zu können. (Ob das möglich ist, hängt von der ungedrosselten Leistung ab)
Auf die Idee wäre ich sicher nicht gekommen - deswegen war ja auch die Frage ob man den A-Schein mit einem A2-Moped ablegen kann, denn das darf man ja bereits fahren wenn man einen Stufenaufsteig machen möchte...
Mit deinem A2-Motorrad zur A-Prüfung fahren darfst du natürlich, denn du hast ja die A2 schon. Mit einem A-Motorrad jedoch, das nicht mehr unter A2 fällt, würdest du in denselben Fluss steigen.
Bei A2 gilt die Beschränkung von 35 kW. Motorräder mit maximal 70 kW können auf 35 kW gedrosselt werden und sind damit A2 tauglich. Bei Motorrädern mit nativer Leistung größer als 70 kW ist dies jedoch nicht erlaubt!
Das ist mir schon alles klar, meine Frage war ja auch eine andere (die Prüfung an sich mit einem A2-Moped ablegen). Aber die wurde ja schon beantwortet. Trotzdem danke für die Mühe.
Naja gut, damit hat sich das ohnehin erledigt.