50ccm Oldtimer ohne Papiere zulassen?

6 Antworten

Wenn das Mopped schon mal in Deutschand zugelassen war, kannst Du über den Importeuer eine neue Betriebserlaubnis besorgten. Wenn es den Importeuer nicht mehr gib kann auch die KFZ-Zulassungstelle die Daten direkt beim Kraftfahrtbundesamt anfordern und Dir eine neue BE ausstellen. In beiden fällen brauchst Du aber einen Nachweis, daß das Mopped nicht gestohlen gemeldet ist. Den bekommt man normal über die Polizei. Bei der Zulassungsstelle kann es aber auch sein, daß die selbst nachsehen können.

Hatte das Mopped noch keine deutsche Zulassung mußt Du sie vom TÜV abnehmen lassen und mit dem Gutachten vom TÜV dann zur Zulassungsstelle und eine neue BE beantragen.

Bei der Polizei kann er die Mopeds anmelden, es wird geprüft, ob sie als gestohlen gemeldet wurden, ist das nicht der Fall, bekommt er Papiere dafür und kann mit diesen dann die Mopeds bei der Versicherung anmelden. Das ist das übliche Verfahren bei Mopeds, die keine Papiere haben, das kommt öfter vor.


janwilly  11.08.2014, 09:38

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Polizei (oder der Kfz-Zulassungsstelle) ist aber nur der erste Schritt. Mit dieser Bescheinigung muß man sich dann an den Hersteller wenden und eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis beantragen. - Die Polizei stellt keine Ersatz-Betriebserlaubnis aus.

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CrazyDaisy  11.08.2014, 09:57
@janwilly

Gut, danke für die Ergänzung. Das wird bei Oldtimern womöglich nicht einfach...

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Hier wird Dein Vater beim TÜV eine Einzelabnahme machen lassen müssen, um die technischen Daten feststellen zu können. Hilfreich beim TÜV wäre dann sicher, wenn in irgend einer Form technische Datenblätter (aus dem Internet ?) mitgeliefert werden können. Dann wird die Sache einfacher. Sicher werden die Kosten hierfür nicht ganz gering sein.


CrazyDaisy  11.08.2014, 09:34

50 cc muss man doch gar nicht dem TÜV vorstellen, oder? Mein 50-ger Roller ist TÜV-frei.

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Effigies  11.08.2014, 14:54
@CrazyDaisy

50er müssen nicht regelmäßig zur HU. Aber für Einzelzulassung schon.

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Du brauchst eine Unbedenklichkeitserkärung (das das Fahrzeug nicht gestohlen gemeldet ist) von der KFZ-Zulassungsstelle. Mit Unbedenklichkeitserkärung wendes du dich an den Hersteller oder wenn es den nicht mehr gibt an den Markeninhaber, der soll dir eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis ausstellen. Mit der Ersatz-Betriebserlaubnis kannst du dir dann Versicherungskennzeichen holen.

Man braucht die Betriebserlaubnis. Versuch mal, Dir beim Importeur eine Zweitschrift zu besorgen. Hoinar ist ein rumänisches Fabrikat.