45/h und noch ein 450€ job?

2 Antworten

Für Arbeitnehmer mit Hauptjob und Nebenjob gelten diese Arbeitszeiten

Wortwörtlich heißt es im Arbeitszeitgesetz:

“Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann nur auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.”

Daraus folgt: 

  • Man darf in der Regel maximal 48 Stunden die Woche arbeiten. 
  • Wenn man (zeitweilig) die Stunden pro Tag erhöht, ist eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 60 Stunden möglich, wenn innerhalb eines halben Jahres die Wochenarbeitszeit auf durchschnittlich 48 Stunden ausgeglichen wird.

Quelle: https://www.nebenjob.de/ratgeber/3164-maximale-arbeitszeit-wie-viele-stunden-im-nebenjob-sind-zusatzlich-erlaubt

Fazit: Kündige den Nebenjob. Kündigungsfrist ist ja meist 3 Monate. Die musst du noch durchziehen, dann bist du raus. Aufs Jahr gerechnet musst du das halt ausgleichen.

also schon allein die 10h bei deinem Vollzeitjob bzw allgemein die 45h Woche sind so nicht zulässig.

was jetzt die Kopplung mit dem Nebenjob angeht da bin ich mir nicht sicher wie sich das verhält