45/h und noch ein 450€ job?
Hey ihr lieben, hab da mal ne Frage.
Wegen dem lockdown letztes Jahr November 2020 musste ich in Kurzarbeit. In dieser Zeit habe ich einen 450€ Job angenommen.
Seit Juni 2021 haben wir wieder geöffnet. Dort arbeite ich ne 45/h die Woche.
Habe bei meinem 450€ Job nun eine Kündigung abgegeben, da sich das zeitlich nicht mehr ausgeht (der 450€ Job wusste das mit meinem vollzeitjob)
Wie sieht das gesetzlich nun aus? Zb morgen, am Freitag und auch Samstag (jeweils von 8-17 uhr) arbeite ich bei meiner Vollzeitstelle 9 Stunden, und muss ne Stunde drauf bei meinem 450€ Job sein und dort nochmal 4 Stunden arbeiten.
Ich frag mich grad ob das alles rechtens ist.
Meine Hoffnung ist, dass ich einen Aufhebungsvertrag bei der 450€ stelle bekomm.
Jemand n Tipp wie ich sowas regeln kann?
Danke
2 Antworten
Wortwörtlich heißt es im Arbeitszeitgesetz:
“Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann nur auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.”
Daraus folgt:
- Man darf in der Regel maximal 48 Stunden die Woche arbeiten.
- Wenn man (zeitweilig) die Stunden pro Tag erhöht, ist eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 60 Stunden möglich, wenn innerhalb eines halben Jahres die Wochenarbeitszeit auf durchschnittlich 48 Stunden ausgeglichen wird.
Fazit: Kündige den Nebenjob. Kündigungsfrist ist ja meist 3 Monate. Die musst du noch durchziehen, dann bist du raus. Aufs Jahr gerechnet musst du das halt ausgleichen.
also schon allein die 10h bei deinem Vollzeitjob bzw allgemein die 45h Woche sind so nicht zulässig.
was jetzt die Kopplung mit dem Nebenjob angeht da bin ich mir nicht sicher wie sich das verhält