2 Monate zwischen FSJ und Ausbildung?

2 Antworten

Der Abbruch des FSJ sollte ebensowenig sanktionierbar sein wie z.B. ein Schulabbruch.

Wenn der Ausbildungsvertrag bereits beidseitig unterschrieben ist, dann müssen Deine Eltern bzw. Du mit dem Jobcenter besprechen, was in den 2 Monaten mit Dir passieren soll.

Im besten Fall hast Du 2 Monate frei.

Wenn du dich mit dem Träger deines FSJ - einigst, dann darf es wegen dem Abbruch keine Sanktion geben, da ein Abbruch eines freiwilligen Dienstes oder die Aufgabe einer Selbstständigkeit nicht sanktionierbar ist, man muss sich dem Arbeitsmarkt nur zur Verfügung stellen.

Man muss also seinen guten Willen zeigen, dass man dich für 2 Monate versucht dich in Arbeit zu bringen, obwohl du schon einen festen Azubi Vertrag hast, kann ich mir nicht vorstellen, eher, dass man dich ggf. in eine Maßnahme steckt.


GerdausBerlin  07.01.2021, 19:10

isomatte schrieb:

"da [...] die Aufgabe einer Selbstständigkeit nicht sanktionierbar ist".

Kann eine selbständige Arbeit nicht auch "eine zumutbare Arbeit" im Sinne von SGB II § 31 Pflichtverletzungen Absatz 1 SAtz 1 Nr. 2 sein? Also auch im Sinne von SGB II § 10 Zumutbarkeit?

In beiden §§ steht ja nichts von "sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit" oder "abhängiger Beschäftigung"!

Wenn ich jeden Monat tausend Ocken oder mehr scheffel durch den Verkauf von Rosen am Samstag vor dem Friedhof oder durch die Vermittlung von Aktienpaketen an dumme Neureiche,

muss ich da nicht ebenfalls, wenn ich das aufgeben möchte, einen "wichtigen Grund" angeben, nach dem in beiden §§ gefragt wird?

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isomatte  08.01.2021, 08:12
@GerdausBerlin

Eine Selbstständigkeit ist keine Pflicht, so wie es auch ein freiwilliger Dienst wie z.B. ein FSJ - nicht ist und dieser Abbruch darf auch nicht sanktioniert werden, man muss dann nur der Vermittlung zur Verfügung stehen.

Es wird auch keiner eine Selbstständigkeit aufgeben, bei der man tausende Euro im Monat verdient, wenn es dafür keinen wichtigen Grund gibt, um dann ALG - 2 beziehen zu können.

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