125er Roller ohne Fahrzeugbrief gekauft?

Nobbe54  24.04.2024, 13:09

Wie sieht der " Fahrzeugschein " aus?

Nicose 
Fragesteller
 24.04.2024, 13:22

Wie auch beim Auto, klein Grün

3 Antworten

125er haben grundsätzlich keinen Fahrzeugbrief bzw. eine ZB Teil 2. Was es aber, je nach Alter des Fahrzeugs, geben muss, ist eine Betriebserlaubnis oder ein CoC.

hilflos99  24.04.2024, 13:14

wenn das Teil zugelassen ist gibt es Brief und Schein

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dieneuelinie  24.04.2024, 14:10
@hilflos99

Fahrzeugbriefe gab es für Leichtkrafträder nie, sondern eine Betriebserlaubnis. Mittlerweile stellen viele Zulassungsstellen auf Wunsch eine ZB Teil 2 aus. Habe ich bei meiner neuesten 125er auch so gemacht.

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migebuff  24.04.2024, 16:31
@hilflos99
wenn das Teil zugelassen ist gibt es Brief und Schein

Ja, "wenn". Eine 125er bis 11 kW ist zulassungsfrei. Zulassungsfreie Fahrzeuge werden nur auf Antrag zugelassen, §3 Abs 4 FZV.

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Hallo Du kannst ohne den Brief gar nichts machen, seltsam, das kein Brief bekommen hast, musst damit rechnen, das er das Fahrzeug geklaut hat, wann er kein Brief hat. am besten mit der Fahrgestellnummer zur Polizei gehen und überprüfen lassen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Für ein zulassungsfreies Leichtkraftrad wird keine Zulassungsbescheinigung Teil 2 ausgestellt, außer es wird ausdrücklich beantragt.

Nicose 
Fragesteller
 24.04.2024, 12:37

Danke für die Antwort aber leider sind hier auch alle verschiedener Meinung. Kann ich mir da sicher sein, das die Suzuki das betrifft und sie keinen hat?

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migebuff  24.04.2024, 12:53
@Nicose

Natürlich gehen die Meinungen auseinander. Relevant sind jedoch nur Tatsachen. Meine Tatsachenfeststellung basiert auf §3 Abs 3 Satz 1 Nr 1 Buchstabe c FZV, wonach Leichtkrafträder zulassungsfrei sind sowie auf §4 Abs 2 FZV, wonach Kraftfahrzeuge nach §3 Abs 3 Satz 1 Nr 1 Buchstabe c ein amtliches Kennzeichen unter Nichtanwendung der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil 2 erhalten.

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