125 Mit Ausnahmegenehmigung zulassen?
Bei meiner neu gekauften 125er habe ich Grade in den Papieren gesehen das eine Ausnahmegenehmigung dabei ist wo drauf steht das die Fahrzeuge auch nach Ablauf damit erstmals zugelassen werden können.
Allerdings bin ich ja grade Mal 2 Besitzer ist die Ausnahmegenehmigung noch gültig kann ich die jetzt zulassen oder was soll/muss ich jetzt machen?
Ich habe den Fahrzeugschein und das coc papier + die Ausnahmegenehmigung wo ich nicht weiß ob die gültig ist für mich und ich weiß nicht ob irgendwas davon schon als Betriebserlaubnis gilt.
1 Antwort
Wenn du der 2. "Halter" bist, war das Fahrzeug ja schon mal zugelassen, und der Passus "...erstmals zugelassen werden können" hat sich damit ja schon erledigt. Für schon mal zugelassene KFZ gilt ja der Bestandsschutz.
Falls du nur der 2. "Besitzer" bist und es aber vorher noch nie zugelassen war, nur dann bräuchtest du diese Sondergenehmigung.