Nulltoleranz auch beim Fahrradfahren?

2 Antworten

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Nein. Diese Regel gilt nur für Kraftfahrzeuge.

Aber lass doch Alkohol einfach aus dem Straßenverkehr weg. Das bringt dir früher oder später immer Ärger ein.
Spätestens dann wenn du etwas getrunken ist und in einen Unfall verwickelt bist oder Ausfallerscheinungen aufweist.

Wäre vorsichtig, eine Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen, ab 1,6 Promille ist es sogar eine Straftat.

Woher ich das weiß:Recherche