Wenn Prostitution ein Job wie jeder andere ist, weshalb..?

annie80  30.01.2022, 14:43

Wer behauptet denn, das wäre ein Job wie jeder andere?

Lucy2121 
Fragesteller
 30.01.2022, 14:44

Höre und lese ich oft, auch hier auf GF. Diese Theorie geht nicht auf meine Kappe. Ich finde das nicht ein Job wie jeder andere auch.

13 Antworten

nun bisher gibt es noch keine offizielle Berufsbezeichnung für diese Dienstleisterinnen noch Ausbildungsstellen.
Somit kann das Arbeitsamt auch keine "offenen" Stellen suchen um zu vermitteln


Lucy2121 
Fragesteller
 30.01.2022, 23:05

Marktlücke ^^

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Ich habe Mal von einem Fall gelesen, wo tatsächlich eine solche Stelle zur Vermittlung stand.

Nach dem Shitstorm dann nicht mehr. Weiß auch nicht ob da rechtlich was gemacht wurde. War jedenfalls relativ kurz danach, wo es als normaler Beruf anerkannt wurde.

Moslems dürfen auch Arbeiten verweigern, bei denen sie in Konflikt mit der "Religion" kommen. Es gibt also weitaus naheliegendere Beispiele, bei denen die Arbeitsverwaltung duechaus sensibel handelt.


Lucy2121 
Fragesteller
 09.02.2022, 00:39

Ja, diese Leute werden immer mit Samthandschuhen angefasst..

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Es ist ein job wie jeder andere. Und wie jeder andere ist er nicht für jeden geeignet oder zumutbar. Viele Leute sind auch nicht dafür geeignet eine Leiche aufzuschneiden um die Todesursache fest zu stellen oder fänden es zumutbar als Schlachter zu arbeiten. Trotdem ist es sehr wichtig das es auch diese Berufe gibt. Und meiner Meinung nach soll jeder Mensch für sich selbst entscheiden dürfen welchen job er gerne machen möchte oder absolut unzumutbar findet. Niemand solte zu irgendeinem job genötigt werden den er persönlich unzumutbar empfindet. Ich persönlich finde Toiletten putzen unzumutbar. Würde das kotten kriegen. Kassiererin fänd ich einfach nur langweilig und hätte ich auf Grund der schlechten Bezahlung auch kein Bock drauf, aber es wäre vorrübergehend zumutbar. Ich bevorzuge die Sexarbeit gegenüber dieser Beispiele um Lichtjahre. Für andere Leute ist es genau umgekehrt. Muss man auch akzeptieren. Also warum können "die anderen" nicht umgekehrt akzeptieren das es für "uns" eben so ist?

Vom Arbeitsamt bekommt man ausserdem sowieso nur Anstellungsverhälltnisse vermittelt und keine selbständigen Tätigkeit. Auch Tätigkeit ohne offizielle Anerkennung, wie z. B pole dance Trainer/in, Fußpflege, Hunde Trainer, Styl Beratung und was weis ich sonst noch, werden sowieso auch nicht vom jobcenter vermittelt. Deshalb.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Prostitution ist in erster Linie eine selbständige (gewerbliche) Tätigkeit, kein Angestelltenverhältnis.

Das Arbeitsamt vermittelt Angestelltenverhältnisse, eine Selbständigkeit lässt sich nur schwer vermitteln.


HolgieXX  30.01.2022, 15:14

Ich möchte die Nxtte sehen, die ihrem Zuhälter seine Kohle verweigert mit dem Hinweis es ist eine Selbstständige Tätigkeit :D

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BeviBaby  30.01.2022, 15:19
@HolgieXX

Ich spreche von hierzulande legaler Prostitution. Zuhälterei ist hingegen soweit ich weiß gem. § 181a StGB strafbar.

Nebenbei wäre es auch vollkommen egal, denn zwischen Zuhälter und Prostitutierter besteht kein Angestelltenverhältnis, sondern in der Regel ein Ausbeutungsverhältnis.

Ich persönlich würde gerne den Zuhälter sehen, der die Dienste einer Dame, die es geschafft hat sich aus dem Gewerbe zu lösen, gerichtlich einklage auf Basis eines rechtgültigen Arbeitsvertrages.

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HolgieXX  30.01.2022, 15:19
@BeviBaby

Der klagt das wohl nicht gerichtlich ein. Der prügelt es aus der Dame heraus.

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BeviBaby  30.01.2022, 15:21
@HolgieXX

Element eines Angestelltenverhältnisses ist aber halt eben der Arbeitsvertrag auf Basis dessen man klagen könnte.

Da du ja der Ansicht bist die Prostituierte SEI angestellt, denn sonst hättest du meine Antwort nicht kritisiert, nun die Frage: Besteht ein solches Vertragsverhältnis, aus dem man klagen könnte? Ja oder Nein?

Oder anderes Beispiel: Ist der Typ mit seinem Restaurant, der Schutzgeld an die Mafia zahlen muss, meinetwegen auch einen gewissen Prozentualen Anteil seiner Gesamteinnahmen, angestellt oder ist er selbständig tätig?

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