Vor dem Schwimmen in Schwimmhalle ist nackt Duschen PFLICHT?

14 Antworten

Der Hinweis kam sicherlich vom Hausmeister

der dort seine private Videoüberwachung mit direktem Internetanschluß betreibt. ;-))

Natürlich mußt du keinesfalls nackt duschen. Allerdings macht es auch keinen Sinn mit Klamotten zu duschen, weshalb es wohl sinnvoll wäre, wenn du dein Badezeug (Badehose, -bikini oder -anzug) anbehältst.

Das ist auch unter ästhetischen Gesichtspunkten häufig die bessere Variante, wenn es z. B. keine getrennten Duschkabinen gibt.

Das man vor dem Schwimmen gehen duscht, hat damit zu tun, dass die Betreiber des Schwimmbades damit verhindern wollen, dass jemand dreckig ins Wasser geht und das Wasser somit verunreinigt, bzw. andere Badegäste damit abstößt.

Mal ganz unter uns: Wenn du sabbernde Schwimmer siehst, die sich den Mundraum mit dem Badewasser ausspülen, oder manchen Schwimmer siehst, der so eine gelbe Ölspur nach sich zieht, dann kann das wirklich kein Argument für das vorherige Duschen sein.

Wenn wir schwimmen gehen wir meist vorher nackt duschen, auch wenn schon zu Hause geduscht wurde. Danach ziehen wir erst unsere Badesachen an, wenn nicht gerade Nacktschwimmen angesagt ist im Bad.

Du kannst in Deinen Schwimmsachen unter die Dusche gehen ! Es ist nirgendwo üblich in öffentlichen Duschen nackend zu sein !


kami1a, UserMod Light  11.06.2012, 18:04

Gibt bei uns schon Hallenbäder, in denen die Mehrheit nackend duscht. Bei der Herrendusche, unter die Damendusche darf ich leider nicht.

0

Diese Anordnung ist aus folgenden Gründen zu Teilen rechtlich nicht haltbar.Der Grund dafür ist ganz einfach. Deine Persönlichkeitsrechte werden dadurch beschnitten. Niemand kann dich gegen deinen Willen zwingen nackt zu duschen OHNE siche dabei strafrechtlich angreifbar zu machen. Soll heißen: Die Hausordnung steht unter dem Scheffel des Persönlichkeitsrechtes. Das Betreten der Badeanstalt, das Kaufen eines Tickets sind KEINE stillen Einverständnisse in o.g. Punkte.Mit Badehose/Bikini/Badeanzug duschen ist völlig ausreichend und MUSS toleriert werden. Sollte die Badeanstalt dich diesbezüglich des Hauses verweisen, kannst du a.) dein Geld vollständig zurückverlangen wegen nicht erbrachter Leistung (du kannst auf Grund des Verweises die Leistung nicht in Anspruch nehmen) & b.) eine sehr nette Bewertung für diese Badeanstalt hinterlassen.

  1. Keiner zwingt dich nackt zu duschen rechtlich gesehen ist das verboten das du "nackt duschen musst"

  2. Empfehlen würde ich das du nach dem Schwimmen dich auch duschst aber dann Zuhause.