Sexuelle Belästigung über's Internet?

john4711  13.05.2024, 21:10
wenn ein Erwachsener Mann ein junges Mädchen

Wie jung?

Akane303 
Fragesteller
 13.05.2024, 21:11

13-16 (in meinem Fall 14, war aber auch mit 13 schon so)

1 Antwort

Guten Abend!

Strafrechtlich käme bei Kindern (=Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben), die Opfer dieses Handelns sind, der sexuelle missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind nach § 176a Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB in Betracht, wenn der Täter auf das Kind einwirkt und es zu sexuellen Handlungen bestimmt. Es ist ein Delikt, wo körperliche Gewalt nicht vorausgesetzt wird. Verbale Einwirkung genügt.

Ist die Person bereits 14 Jahre, wäre eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB denkbar.

Sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2 StGB verlangt ebenfalls körperliche Gewalt, sprich: Täter muss eine sexuelle Handlung an dem Opfer mittels körperlicher Berührung vornehmen. Die Vorschrift kommt daher nicht zur Anwendung.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard