Sexuelle Belästigung über's Internet?
Hallo allerseits! Ich habe vor kurzem gehört, dass man online vergewaltigt oder sexuell genötigt werden kann. Ich weiß jetzt nicht ganz, wie ich meine Frage ausdrücken soll... Wie nennt man es, wenn ein Erwachsener Mann ein junges Mädchen überredet, sich dabei zu filmen wie man naja... sich selber etwas in den Körper reinsteckt (vorne und hinten) und sich beim Duschen filmt? Und generell freizügig tanzen vor der Kamera und sich selbst befriedigen und so... Wie nennt man es wenn er Stunden lang auf sie einredet bis sie es macht? (tweilweise auch manipulieren) Zählt das dann als sexuelle Nötigung? Ab wann würde es als online-Vergewaltigung zählen? Danke für alle hilfreichen Antworten!
1 Antwort
Guten Abend!
Strafrechtlich käme bei Kindern (=Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben), die Opfer dieses Handelns sind, der sexuelle missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind nach § 176a Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB in Betracht, wenn der Täter auf das Kind einwirkt und es zu sexuellen Handlungen bestimmt. Es ist ein Delikt, wo körperliche Gewalt nicht vorausgesetzt wird. Verbale Einwirkung genügt.
Ist die Person bereits 14 Jahre, wäre eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB denkbar.
Sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2 StGB verlangt ebenfalls körperliche Gewalt, sprich: Täter muss eine sexuelle Handlung an dem Opfer mittels körperlicher Berührung vornehmen. Die Vorschrift kommt daher nicht zur Anwendung.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard