Im folgenden Fall, unten geschildert, wurde jemand wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, einer 15 Jährigen verurteilt. War das nicht einvernehmlich?
Folgender Fall.
Ein erwachsener 28 Jähriger Mann wurde wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verurteilt. Es ging um ein 15 jähriges jugendliches Mädchen. Die beiden waren zusammen unterwegs, plötzlich zog sich die 15 Jährige vor ihn aus, wohl sogar komplett entkleidet und versuchte ihn zu verführen.
Er war sehr verwundert, ging dann aber darauf ein und die beiden haben dann miteinander geschlafen.
Dann kam es wohl zu einer Anzeige wegen Missbrauchs. Beim Gericht hatte dann wohl sowohl das Mädchen, als auch die Mutter des Mädchens ausgesagt, dass das ganze einvernehmlich abgelaufen sei. Doch, und darauf möchte ich hinaus, hat der Richter trotzdem verurteilt und es als Missbrauch angesehen?
Warum eigentlich? Für mich sieht der Fall klar einvernehmlich aus, Jugendliche dürfen ja sogar ab 14 Sex haben. Die Aktion ging ja sogar von dem Mädchen aus ohne Einwirken oder Zutun des Mannes, Sie hat ja zur Verführung angesetzt und nicht er.
Warum hat der Richter hier aber anders entschieden?
5 Antworten
Niemand kennt Hintergründe. Und kein Richter mag es, wenn sein (Fehl-) Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird. Es muss also etwas gewesen sein, was du in deiner Schilderung nicht erwähnt hast.
Ein Aktenzeichen wäre hilfreich.
Wenn es so eindeutig war, dass es einvernehmlich war, das Mädchen keine Reifeverzögerung hatte, und kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wurde, kommt es zu keiner Verurteilung.
Die Frage, wer angezeigt hat, ist auch ungeklärt.
Die Frage kann Niemand beantworten, weil Niemand die Begründung des Richters kennt. Es gab anscheinend noch weitere Aspekte zu berücksichtigen, von denen nichts bekannt ist.
Ob es einvernehmlich war oder nicht, dass spielt wahrscheinlich keine Rolle!
Es gibt Gesetze und daran hat sich jeder zu halten! Der Richter kann ein Urteil ja ohne Begründung, Gesetz, etc. garnicht fällen!
Laut Gesetz war, bzw. ist es - da es eine Verurteilung gab - "sexueller Missbrauch" ..!
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html
Anscheinend hat der Täter sich im Sinne der Strafvorschrift strafbar verhalten.
Eine Verurteilung ist hier nur sinnvoll wenn ein Abhängigkeitsverhältnis bestand hatte ODER die geistige Entwicklung ausgenutzt wurde.
- Geld ist geflossen
- Drogen wurden konsumiert
- Lehrer-Schüler-Verhältnis
- geistige Behinderung liegt vor
- ...
Wenn all diese Sachlagen nicht vorliegen, gibt es ne Revision und das Urteil wird zweifelsfrei kassiert. Insbesondere wenn alle sagen, dass es einvernehmlich ist.