16 und 22 Geschlechtsverkehr?

8 Antworten

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!

Dabei wird nicht zwischen hetero- und homosexuellen Beziehungen unterscheiden.

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.

Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor

Hört sich nach geilen Zeiten an 🙈

Inkognito-Nutzer   03.05.2024, 14:36

Du weißt nicht wie geil es wird hahah

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Also in Deutschland ist das legal. In AT und CH gibt es andere Regelungen die ich aber nicht genau kenne.

Moin, das geht klar. Rein rechtlich kannst du ab 16 tun und lassen was du willst in sexueller Hinsicht, da ist das Alter deines Gegenübers völlig egal

Garlond  03.05.2024, 16:40

Nicht schon ab 14, wenn man sexuell mündig wird?

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fusselchen70  03.05.2024, 17:31

Rein praktisch und rechtlich könnte er schon als 12-jähriger Sex mit einem Erwachsenen haben. Für den Erwachsenen jedoch wäre es strafbar. Und das ändert sich für den Volljährigen erst, wenn der Sexpartner 14 ist.

Vorher ist es definitiv Kindesmissbrauch, ab 14 nicht!

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