Ist der Händler hier noch im Recht ( Autoverkäufer )?

Hallo zusammen,

wir haben ein kleines Problem. Mein Sohn hatte sich bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gekauft. Nach ca. 2,5 Monaten ist ein Motorschaden aufgetreten. ( Es sind von den Metallritzeln beim Zahnriemen einige Zacken abgebrochen, also kein Verschleiß, denn der Zahnriemen selbst ist noch heile ) Mein Sohn ist bis zu diesem Zeitpunkt keine 1000 Kilometer mit dem Auto gefahren.

Der Händler selbst hatte vor mehr als 2 Wochen das Auto abschleppen lassen und es in eine Werkstatt in seiner Nähe gebracht. Also alles Kulant und Freundlich.
Aber seit dem Tag passiert nichts mehr. Das Auto steht dort in der Werkstatt und mehr nicht. Mehrfache Anrufe von uns endeten immer nur darin, das wir warten müssen. Die würden wohl in der Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen. So lange kann das doch nicht dauern, mein Sohn ist auf das Auto angewiesen.

Dem Händler geht es darum, das er alles über die Garantie laufen lassen möchte. Er möchte sich nicht an den Kosten beteiligen und interessiert sich auch nicht für die Gesetzliche Gewährleistung. Nebenbei hat er auch schon angedeutet, das mein Sohn gewisse Kosten selbst tragen muss ( Neues Öl und sonstige Kleinststeile )

Gestern hatte mein Sohn erneut angerufen um nach dem Stand zu Fragen. Der Verkäufer wurde ein wenig patzig und meinte das mein Sohn bei Fragen lieber über WhatsApp schreiben soll. Doch da kommen keine Antworten.

Ist der Verkäufer mit seiner Hinhaltetaktik im Recht? Müssen wir wirklich so lange warten? Die Kosten für das Fahrzeug laufen schließlich weiter. Es ist also ab dem Tag, wo das Fahrzeug abgeholt wurde, nichts passiert.
Und noch zur Info, der Verkäufer hatte vor ca. 10 Tagen noch gesagt, das Auto würde repariert werden. Unsere Werkstatt, in der das Auto nach dem Schaden als erstes war, hat darüber gelacht, denn der Motor ist nicht rettbar.

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Kann ich einen Verkäufer mit fehlender Rechnung Anzeigen und wie wird die Sache gehandhabt bei einer Reparatur?

Ich habe vor einer Woche ein Samsung Galaxy S23 Ultra bei einem Privatverkäufer abgeholt. Es handelt sich hierbei um den Modell vom letztem Jahr, deswegen ist es auch günstiger als aktuelle. Denn die neusten Handys sind unbezahlbar.

Der Verkäufer meinte, er würde mir eine Kopie der Rechnung zukommen lassen. Jedes mal wenn ich nach der Rechnung nachgefragt habe, schrieb er mir, er würde mir die am nächsten Tag zusenden. Mittlerweile sind es schon 8 Tage und der Verkäufer meldet sich nun überhaupt nicht mehr.

Dabei war mir die Rechnung am wichtigsten denn bei einem wiederverkauft will das Handy ohne Rechnung keiner haben und wie das bei einem Garantiefall gehandhabt wird ist mir auch nicht bekannt.

Sollte ich denn Verkäufer nun bei der Polizei anzeigen? Denn seinen Nachnahmen und Adresse habe ich. Allerdings seinen Vornamen nicht.

Verkaufen möchte ich das Handy nun auch nicht wirklich, denn ich ich bin mit dem Gerät überaus zufrieden und Geld für ein neues Smartphone habe ich jetzt nicht mehr.

Wie sieht es bei einem Garantiefall aus? Kann im Internet irgendwo der Status verglichen werden.

Außerdem habe ich mal gehört das bei einem Garantiefall das Produktionsdatum als Garantieanfang genommen wird. Doch ob das bei Samsung stimmt ist mir nicht bekannt.

Ich möchte gerne eine Garantie Erweiterung für mein Handy kaufen. Ist das ohne Rechnung/Lieferschein bzw. irgendein Dokument überhaupt möglich?

Wenn es also irgendwann zum Garanttiefalll kommen sollte wie wird das bei Samsung gehandhabt?

Mir ist außerdem eingefallen das man einen externen Garantiedienstleister abschließen kann wie z.b die Firme Wertgarantie. Ich glaube die brauchen keine Rechnung.

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