Bundespolizei Ärztliche Untersuchung wiederrufen?
Hallo Leute,
ich habe mich bei der Bundespolizei beworben und die ersten Tests des Auswahlverfahrens mit Erfolg bestanden. Die Beamten dort, sicherten mir zu, dass ich aufgrund meiner Leistungen unter Vorbehalt der ärztlichen Untersuchung eingestellt werde. Nun hatte ich das Ärztliche Auswahlverfahren endlich und schnitt auch in allen Bereichen sehr gut ab. Beim Hörtest wurde an meinem rechten Ohr festgestellt, dass ich die niedrigste Frequenz nicht war nehmen kann und wurde deshalb als nicht Diensttauglich abgestempelt was ich nicht verstehen kann, da ich bereits Landespolizist bin und vor 4Jahren erst nach PDV300 getestet wurde.
Zwei Tage später, hatte ich bezüglich meines Ohrs einen Termin beim HNO um feststellen zu lassen, was meinem rechten Ohr fehlt. Große Mengen hatte er aus meinem rechten Gehörgang gezogen und mit mir erneut einen Hörtest gemacht. Das Ergebnis war ähnlich, ich hatte Probleme die niedrigsten Frequenzen richtig wahrzunehmen. Mein HNO jedoch meinte, dass diese meine Diensttauglichkeit in keinster Weise beeinträchtigen würde, weder jetzt noch in mehreren Jahren.
Nun möchte ich natürlich einen neuen Versuch unternehmen und gerne einen erneuten Test durchführen. Aber geht das? Ich meine ich bin doch schon Landes Beamter im mittleren Polizeivollzugsdienst, wieso lehnen die mich bei einer so kleinen Frequenz, die laut meines HNO, nicht meine Hörfähigkeit beeinträchtigt.
Bitte nur ernstgemeinte Fragen. Und wenn die Frage kommt, wieso ich von Land nach Bund wechseln möchte: Ich möchte mein Aufgabenspektrum bei der Polizei gerne ausweiten.
Danke!
4 Antworten
Widerrufen (ohne e) kannst du selbst gar nicht.
Ein zugelassener HNO, der seine Beurteilungen nach WHO formuliert, kann sich ein Urteil über eine Diensttauglichkeit - für die eine Verordnung maßgeblich ist, die er gar nicht kennt - nicht erlauben und sollte es auch nicht.
Du hast das Rechtsmittel des Widerspruchs (auch ohne e). Da das Untersuchungsergebnis das gleiche ist, wird es nicht viel nützen. Die Einschätzung des HNO würde ich weglassen. Die Überschreitung seiner Kompetenz kann dir nur schaden.
Wenn sich die Werte unterscheiden - sei es nur marginal - versuch es halt.
Gruß S.
Die Meinung deines Arztes ist in keiner Weise für die BuPO bindend. Die haben ihre Kriterien, die du aktuell nicht erfüllst.
Beide Ärzte irren nicht! Du hast eine Frequenz-Schwäche. Nur bewertet dein Arzt das anders, als der zuständige Arzt. Es kann im Einsatzfall bedeuten, dass du den heranfahrenden Zug zu spät hörst, da die diese Frequenz nicht erfassen kannst.
Diese Frequenz bedeutet keinesfalls, dass ich Geräusche im Normalbereich nicht hören kann, kann ja auch die Zeiger einer Armbanduhr hören ohne Beeinträchtigung. Es handelt sich lediglich um Töne im Niedrigfrequenzbereich, die für den Alltag nicht erforderlich sind. Die habe ich mein BuPo Arzt nicht bestanden und nach der Säuberung meines Ohres, beim HNO mit Defiziten jedoch bestanden. Darum ändert es ja die Ausgangsposition der PDV300
Die Ergebnisse sind doch gleich! Du hörst untere Sequenzen nicht.
Die habe ich mein BuPo Arzt nicht bestanden und nach der Säuberung meines Ohres, beim HNO mit Defiziten jedoch bestanden
HNO = WHO
Pol.arzt = PDV300
Du kannst das ärztliche Gutachten der Bundespolizei anfechten und mit einem Gegengutachten Deines HNO Arztes belegen, dass Du ausreichend hörst. Das sollte aber aus dem Gutachten hervorgehen!
Du musst also gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen.
muss der HNO das mit einem Gutachten Befund belegen nehme ich an? Kennst du dich in diesem Bezug aus? Ich nehme an, dass ich dagegen schriftlich vorgehen muss?
Reicht der Widerspruch aus, oder muss ich dann beim BuPo Arzt den Test wiederholen, dass er sich noch einmal ein Bild von macht?
Danke dir für die Antwort
Du musst schriftlich Widerspruch einlegen und Dein Gegengutachten ankündigen.
Die Bundespolizei kann das Gegengutachten ebenfalls anfechten, ob Du dort einen neuen Test machen musst, ist Einzelfallentscheidung.
Sollte Dein Gutachten "ja" sagen und die BPOL immer noch "nein" könntest Du das beklagen (Rechtsweg).
Mein HNO jedoch meinte, dass diese meine Diensttauglichkeit in keinster Weise beeinträchtigen würde
Ist "dein" HNO-Arzt maßgeblich für eine PD-Tauglichkeit?
Zumindest ist er Facharzt. Es muss ja möglich sein, wenn keine Beeinträchtigung nach PDV300 vorliegt, die Entscheidung des Polizeiarztes in Frage zu stellen. Sonst könnte er ja nach belieben auch nach Nasenfaktor entscheiden. Seine Einschätzung war die Richtige, jedoch wurde beim HNO Schmutz entfernt, sodass meine Hörleistung im niedrig Frequenzbereich um 10% vermindert war.
Genaueres erreichst du tatsächlich nur über einen Widerspruch. Dann weißt du es. Möglicherweise helfen dir die jetzt besseren Werte.
Aber kann ein Facharzt nicht widerlegen, dass sich der Polizeiarzt geirrt hat? Ich meine da muss es doch gehör finden oder etwa nicht? Wenn ich alle Anforderungen der PDV300 erfülle bin ich ja schließlich doch Diensttauglich