Du wärst der erste, der Polizeigewalt schreit, wenn es anders verläuft. Einfach, weil man über Polizei immer meckern muss.
Gruß S.
Du wärst der erste, der Polizeigewalt schreit, wenn es anders verläuft. Einfach, weil man über Polizei immer meckern muss.
Gruß S.
Müsste man ja wissen, wer das sagt und wie "uns alle" definiert ist.
Sagt es ein Polizist, dann ja.
Sagt es jemand aus dem Vollzugsapparat, dann ja.
Sagt es jemand nur vor den Wahlen, dann nein.
Und wie der Begriff "Angriff" definiert ist, wäre auch noch zu klären.
Gruß S.
Anzeigen darf jeder. Auch unbeteiligte Dritte oder Kinder. Eine Anzeige bedeutet erstmal noch nicht viel.
Eine Anzeige beschreibt nur den Umstand, dass irgendjemand die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis setzt, dass eine vermutlich strafbare Handlung erfolgt ist. Da wird zunächst geprüft, ob das der Fall ist und ob es sich um ein Antragsdelikt oder Offizialdelikt handelt.
Damit diese Tat auch strafrechtlich verfolgt wird, braucht es einen Strafantrag. Für diesen muss man antragsmündig sein, das ist man mit 18.
Handelt es sich um ein Offizialdelikt, wird der Antrag aber auch bei Minderjährigen durch die Staatsanwaltschaft gestellt. Da dies eine erhebliche Rechtskraft hat, werden Eltern/Erziehungsberechtigte informiert.
Auch im dann laufenden Verfahren gibt es Schriftverkehr. Der muss ja irgendwo hin.
Gruß S.
Ja, im wirklichen Leben ist das ein Betrugsversuch und hat ungeachtet der Tauglichkeitsrelevanz die Entlassung zur Folge.
Gruß S.
Ja, das steht dir zu, denn außerhalb der Ferien müsstest du - richtig erkannt- trotzdem zur Schule.
Gruß S.
Wenn deine Bewerbung Baden-Württemberg gelten soll, ja.
Gruß S.
Gut. Ich erkläre dir mal das Muster. Was du dort eintragen musst, weiß ich nicht. Ich kenne dich nicht ...
Im Beispiel hat jemand von Oktober 87 bis Dezember 89 in Hannover, Max-Müller-Straße 8 gewohnt.
Danach, also seit Dezember 89 bis zum heutigen Tage wohnt er in Hamburg. Eine Straße ist nicht angegeben.
Gruß S.
Wenn er keine Geldsorgen mehr hat, hat er sie ja irgendwo vertickt. Das sollte nachprüfbar sein. Also anzeigen. Du brauchst dazu allerdings einen Eigentumsnachweis und Daten/Bilder von der Uhr.
Gruß S.
Gibt es. Bisher ist es aber eine interne Weiterbildung, für die geeignete Kriminalbeamte und wissenschaftliche Mitarbeiter des BKA ausgesucht werden. Sie machen dann einem mehrstufigen praxisbegleitenden Lehrgang und werden zu polizeilichen Fallanalytikern spezialisiert.
Der Begriff Profiler wird deshalb nicht benutzt, weil es in einem umfassenden Fall mehr Aspekte gibt sls das Profil des Täters. Das ist unrealistisch.
Gruß S.
Das stimmt so nicht. Die Polizei ist eine Behörde, die viele Zünfte beherbergt.
Büro, Verwaltung, Personalwesen, Pforte, Auskunft, Fuhrpark/KFZ, Reinigung, aber auch Technik, Naturwissenschaft, Medizin....
Gruß S.
Kann man nach der 9 klasse zur Polizei?
Um WAS zu tun?
Subjekt + Prädikat + Objekt = ganzer Satz
Wenn ja wo steht das
Dazu müsste man wissen, was du TUN willst.
und wo kann man sich bewerben
Wofür denn?
Gruß S
Für einen Laufbahnwechsel muss man einige Jahre herausragende Leistung und Eignung zeigen. Das tun/versuchen viele. Wer letztendlich befördert wird, ist von zahlreichen Faktoren abhängig.
Aber wie immer frage ich (mich): Warum Kripo?
Und Kripo ist ja auch nicht zwingend Gehobener Dienst. Es ist nicht zwingend ein Aufstieg. Man verdient sogar weniger. Sitzt viel im Büro. Da kann der ESD im ein vielfaches spannender sein.
Gruß S.
Eher nicht. Welchen Sinn sollte das auch haben?
Gruß S.
Genau das sagt er dir. Er berät dich bezüglich deiner Bewerbung und gibt dir entsprechende Formulare.
Gruß S.
Das ist keine Anzeige, sondern ein Strafverfahren. Es ist keine kleine Verkehrssünde, sondern eine Straftat.
Bei Vorsatz kann das durchaus mal 180 Tagessätze geben oder auch 6 Monate Haft, wenn man dazu noch fahrlässig handelt.
Einstellungskommissionen sehen sowas sehr kritisch. Da ist eine Ablehnung aufgrund fehlender charakterlicher Eignung wahrscheinlich.
Sorry, i'm not sorry.
Gruß S.
Normalerweise kann ich den Antworten von Answer 1234567 zustimmen, aber diesmal kann ich es nicht ganz nachvollziehen.
Polizisten sind bei Straftaten verpflichtet, zu ermitteln. Und zwar ohne vermeidbare Zeitverzögerung.
Du wiederum bist als Zeuge zur Aussage verpflichtet. Dass du in den Urlaub willst, bedeutet ja nicht, dass du nicht aussagen willst.
Diese Bürgerpflicht der Zeugenaussage darf aber nicht zu deinem Nachteil statt finden. Du wirst also einen anderen Termin bekommen. Entweder noch vor oder nach deinem Urlaub.
Gruß S.
Unter 14 ist man strafunmündig, aber deliktfähig. Älter werdet ihr ja hoffentlich nicht sein. Nicht wegen der Strafe, sondern der infantilen Hirnstruktur.
Auf die Rechnung des Dönerladens kommen die 35 Döner, Arbeits- und Betriebskosten sowie Ausfallentschädigung.
Von Mutti kommt noch schlimmeres....
Gruß S.
Worum geht es denn in der Beschuldigung? Illegales Filmen oder Körperverletzung? Ist sie tatsächlich Beschuldigte oder Zeugin?
Als Beschuldigte muss sie gar nichts sagen und auch nichts zeigen. Belastet sie ja. Als Zeugin hingegen schon.
Landet eh vor Gericht, nehme ich an. Und da ist Schluss mit Verschleierung. Das werden ihr Staatsanwalt und Richter schon klar machen.
Gruß S.
Es ist in der Regel deeskalierend gemeint. Funktioniert nur meist nicht.
Ich würde im Gegenzug auch duzen. Vielleicht fällt ihm dann was auf.
Gruß S.
Kripo .... ja, die Kripo. Die Assoziation ist dann immer der Mord. So ein cooler Mordkommissar, ein Profiler ... BAU ... uuuhhhh. Gibt es defacto in Deutschland gar nicht.
Tatsächlich denken die wenigstens daran, dass Kripo auch Wirtschaft ist, Cyber, Umwelt, Betrug, Drogen, Raub, Sitte usw usw usw.
Kripo Umwelt. Wie würde deine Vorstellung da aussehen? Was willst du da mit Kriminologie?
Kriminologie geht in Deutschland eh nur als Master. Du brauchst einen Bachelor. Was für einen, sagt dir die entsprechende FH.
Bei der Polizei, bei der Kripo für Gewaltverbrechen, ist man damit noch lange nicht.
Gruß S.