Am wann kommt man als Jugendlicher ins Gefängnis?

3 Antworten

Der Richter entscheidet immer individuell. Es kommt oftmals auf die häusliche Situation und aufs Umfeld an. Die Richter wägen sehr genau ab.

Pauschal kann man da nichts sagen. Manche Jugendliche kommen sehr bald in die Jugendstrafanstalt, damit sie dort die Chance haben, eine Lehre zu machen, was für die Zukunft eine gute Grundlage ist, andere wiederum nicht, weil sie sich dort noch mehr Strafpotenzial aneignen könnten.

Das einzige, was deine älteren Geschwister vor einer schwereren Strafe geschützt hat, war ihr Alter. Ab 20-25 sind die Richter dann nicht mehr so gnädig. Zweimal Körperverletzung (1. mal Bewährung) und man sitzt ein.

Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht. Sehr wohl kann aber die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages an eine gemeinnuetzige Einrichtung zur Auflage gemacht werden, wenn anzunehmen ist, dass der Jugendliche oder Hearnwachsende diese aus eigenen Mitteln bestreiten kann.

In die Obhut des Jugendamtes (also u.a. auch "Erziehungsheim") kann man auch schon unter 14 uebergeben werden.

Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund und nicht der Strafgedanke. Es kommt also verstaerkt auf das sonstige Sozialverhalten sowie die soziale Zukunftsprognose an. Wie ein Richter dann entscheiden wird, ist vorher nur sehr schwer einzuschaetzen.

Bei der genannten Vorgeschichte duerften die Beurteilung des Sozialverhaltens sowie der Sozialprognose aber sicher nicht gerade guenstig ausfallen. Zudem ist ein Diebstahl mit Waffen schon eine recht heftige Nummer. War es sogar ein Raub, bei dem Waffen mitgefuehrt wurden, sieht es noch viel schlimmer aus.

Ich denke also, dass hier durchaus eine Jugendstrafe (Haftstrafe in einer Jugendhafthanstalt mindestens 6 Monate) oder zumindest ein Jugendarrest (max. 4 Wochen in einer Jugendarrestanstalt) im Raum stehen duerfte.