Irgendwie alles anders?

Hallo zusammen,

ich bin 23 Jahre alt und habe eine etwas längere Frage, die etwas Vorgeschichte benötigt. Ich habe vor kurzem mein Abitur erfolgreich abgeschlossen. Seitdem fahre ich wieder Vollzeit Pakete. Während des Abiturs habe ich nebenbei gearbeitet. Das Abitur habe ich nach einer bereits abgeschlossenen Ausbildung nachgeholt. 

Während des Abiturs habe ich mich sehr für die Ausbildung zum Notfallsanitäter interessiert und habe jetzt auch tatsächlich einen Ausbildungsplatz bekommen. Seit fast 3 Jahren will ich diese Ausbildung machen. Jetzt fangen die Probleme an. Ich bin ein ehemaliger Panikpatient. Meine letzte Panikattacke hatte ich vor 5 Jahren. Außerdem nehme ich seit 3 Jahren Escitalopram (SSRI). 

Warum erzähle ich das alles? 

Seitdem ich weiß, dass ich diese Ausbildung machen werde, bin ich irgendwie "in meinem Kopf gefangen". Ich denke viel nach, weiß aber nicht genau worüber. Ich habe wieder leichte Ängste. Ich kenne mich als grundsätzlich sehr gut gelaunte Person, die gerne gute Laune hat. Ich habe jetzt keine schlechte Laune oder so, aber ich bin auch nicht mehr so gut drauf wie in der Matura. Woran kann das liegen? Ist es die Angst vor dem Unbekannten? Ich weiß es nicht und vielleicht kann mir jemand helfen, warum ich jetzt auf einmal diese "andere Denkweise" habe. Vielleicht werde ich auch eine Psychotherapie in Angriff nehmen, also brauche ich den Vorschlag jetzt nicht. Eher einen Denkanstoß, was es sein könnte. 

Angst, denken, Psychologie, Psyche, denkweise, SSRI, Notfallsanitäter
Ärztliche Erstuntersuchung?

Hallo, ich bin minderjährig und beginne dieses Jahr eine Ausbildung im Rettungsdienst. Die Ausbildung findet im Land Sachsen-Anhalt statt, ich wohne allerdings im Land Brandenburg.

Auf der Website des zuständigen Gesundheitsamts stehen folgende rechtliche Grundlagen:

  • § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • § 6 Absatz 2 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
  • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung (KJGDV)

Da ich minderjährig bin, benötige ich diese Untersuchung gemäß § 32 Erstuntersuchung des JArbSchG. Dieser Paragraph besagt:

Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn

  1. er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und
  2. dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.

§ 6 Absatz 2 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG) sagt folgendes:

Die Landkreise und kreisfreien Städte untersuchen zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten, Entwicklungsstörungen oder Behinderungen alle Kinder im Alter vom 30. bis 42. Lebensmonat. Diese Untersuchung wird für Kinder in Tagesbetreuung grundsätzlich in der Kindertagesstätte durchgeführt. Die Meldebehörden übermitteln dazu den Gesundheitsämtern jährlich zum 1. Juni:

  1. Familienname,
  2. frühere Namen,
  3. Vornamen,
  4. Tag und Ort der Geburt,
  5. Geschlecht,
  6. gegenwärtige Anschrift des Kindes im Alter vom 28. bis 40. Lebensmonat sowie
  7. Vor- und Familienname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter.

Die Landkreise und kreisfreien Städte führen die Schuleingangs- und Schulabgangsuntersuchung einschließlich der Erstuntersuchung nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes durch. Bei den Untersuchungen ist der Impfstatus zu überprüfen und nach Zustimmung der Sorgeberechtigten zu ergänzen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind den Sorgeberechtigten mitzuteilen. Die Landkreise und kreisfreien Städte führen bei Kindern mit auffälligen Befunden ein Betreuungscontrolling durch.

Auf einer Website des Gesundheitsamts eines anderen Landkreises habe ich folgendes gefunden (Durchführung der ärztlichen Untersuchungen nach dem Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend):

1. Ärztliche Untersuchungen
1.1 Die Erstuntersuchung gemäß § 32 JArbSchG ist Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst. Sie ist im Rahmen der Schulentlassungsuntersuchungen durchzuführen.

Da ich auf einem Gymnasium bin, findet bei uns keine Schulentlassungsuntersuchung statt.

Nun stellt sich mir die Frage: Kann ich die Untersuchung auch bei einem niedergelassenen Arzt durchführen lassen oder muss ich zwingend zum Gesundheitsamt.

Medizin, Gesundheit, Ausbildung, Jugendliche, Recht, Untersuchung, Arzt, Jugend, Jugendarbeitsschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, Rettungsdienst, Gesundheitsamt, Notfallsanitäter
Normal, nichts zu sagen/zu tun bei Verletzungen?

Hallo,

diesen Sonntag Abend ist jmd aus meinem Dorf einfach auf mein Grundstück gekommen(ursprünglich wollte er nur Parteiwerbung in den Briefkästen verteilen) & wollte mit mir reden. Obwohl ich das nicht wollte & ihn mehrmals deutlich aufgefordert habe zu gehen, ist er nicht gegangen & hat mich also weiter belästigt. Ich habe dann die Polizei gerufen wg Belästigung & Hausfriedensbruch. Und jetzt kommt auch meine eigentliche Frage.

Nämlich hat die Polizei erstmal gar nicht über den eigentlichen Sachverhalt reden wollen, sondern hat mich erstmal auf meine Verletzungen angesprochen, ob sie nicht einen Arzt rufen sollen, weil das sogar blutet im Gesicht usw. Ich hatte mich gewundert & sagte, dass das nur Wundflüssigkeit ist, denn ich hatte diese Verletzungen seit So früh. Dieser Vorfall war ja wie gesagt So Abend. Deswegen waren die Schürfwunden teilweise schon noch offen, aber haben in dem Sinne nicht mehr geblutet. Später als sie weg waren, habe ich im Spiegel gesehen, dass durch die Offenheit der Stellen, es so aussah als würde es bluten, obwohl es das nicht tat, also habe ich mich über diese Aussage nicht mehr gewundert.

Meine Frage ist: dieser Fast-Nachbar hat mich ziemlich lange belästigt, bevor die Polizei kam, er hat die ganze lange Zeit überhaupt nichts zu den Verletzungen gesagt. Auch vorher (seit 2 Jahren - so lange habe ich mehr o. weniger regelmäßig Schürfwunden im Gesicht) ist es mir schon oft aufgefallen, dass Menschen aus meinem Dorf, wenn ich ihnen zufällig auf der Straße begegne oder an der Kasse in dem Dorfladen, nie irgendwas sagen oder erschrocken gucken, sondern dass gar nichts passiert, als wären die Verletzungen & das Blut gar nicht da.

Deshalb hat es mich sehr irritiert, dass die Polizei sofort davon redet, die auch wg etwas völlig anderem gerufen wurde. Klar machen die auch ihren Job, aber trz.

Deshalb jetzt endlich meine Frage: denkt Ihr, die Polizei hat das wirklich nur angesprochen, weil die auf ihrer Arbeit waren & dass es normal ist, dass die anderen Menschen nie was gesagt haben, weil man das nur machen sollte/es nur üblich ist, das zu machen, wenn jmd wirklich schon aussieht als würde er verbluten?

Bevor die Polizei da war, sind übrigens noch andere Nachbarn gucken gekommen, was so laut ist, dabei haben diese auch meine Verletzungen gesehen, haben aber nur eine Weile zugehört & zugeguckt & sind dann wieder gegangen.

[Nicht falsch verstehen: ich finde das nicht schlecht oder verurteile die Leute, ich habe mir nur diese Frage gestellt, als ich gemerkt habe, dass die Polizei im krassen Gegensatz dazu, sofort die Verletzungen anspricht, während es seit fast 2 Jahren niemand aus dem Ort je gemacht hatte & es dadurch so wirkte, als wäre es normal.] LG

Medizin, Polizei, Blut, Verletzung, Mut, Gesetz, Gesellschaft, Gesetzeslage, Hinweis, Ritzen, Strafanzeige, Strafrecht, Straftat, unterlassene Hilfeleistung, Wundversorgung, Zeuge, Notfallsanitäter

Meistgelesene Fragen zum Thema Notfallsanitäter