Welcher Unterschied Security/Ordner mit bzw. ohne §34a?

Hi Leute.

Ich bräuchte mal ein bisschen Info bzgl. der genauen Tätigkeiten mit und ohne 34a. Würde da gerne mit ein paar Beispielen zum besseren Verständnis darüber diskutieren!

Wenn man jetzt keine Unterrichtung und Sachkunde nach §34a GewO besitzt, dann darf man ja z.B. trotzdem als Ordner bei z.B. einem Dorffest arbeiten, oder? Welche Tätigkeiten darf man dann ausführen (z.B. lediglich Einlasskontrolle oder aber auch die Leute von den Tischen ziehen, wenn diese draufstehen und der Veranstalter das nicht will)? Und welche Vorraussetzungen müssen bei dem Fest erfüllt sein (z.B. wenn das Fest von einer Landjugend oder einem Club ausgeht und ich dann nach dem Hausrecht dort tätig bin)? Was wäre wenn das Fest von der Stadt selbst ausgeht? Muss man als Ordner dann irgenwie gemeldet sein, wenn man auf einem solchen Fest nicht über eine Firma arbeitet? Soweit ich weiss, darf man ja zumindest nicht als Security über eine Sicherheitsfirma auf einem solchen Fest arbeiten, wenn man nicht mindestens die Unterrichtung nach §34a GewO vorweisen kann! Oder auch anders gefragt, welche Tätigkeiten darf ich generell ohne Unterrichtung und Sachkunde nach §34a GewO ausüben?

Dann mal angenommen, es ist eine Unterrichtung, aber keine Sachkunde vorhanden. Dann darf man ja bei einer Firma im Wach- und Sicherheitsgewerbe arbeiten. Also eben z.B. Auf einem Dorffest. Man darf ja dann ledi

Ordnung, Sicherheit, Ordner, Schutz, Sicherung, Ordnungsamt, Security, Sicherheitsdienst
Zugriff auf Festplatte aus altem PC auf anderem PC verweigert, was kann ich tun?

Hallo! Ich habe aus meinem alten PC, der - nach anfänglichen Grafikfehlern - letztendlich kaputt ist, die Festplatte ausgebaut und mir bei Conrad ein passendes Lesegerät gekauft. Funktioniert alles einwandfrei, ich kann auf alle Ordner und Dateien zugreifen AUßER auf meine eigenen Bilder. Dort wird mir der Zugriff strikt verweigert. Der über 10 Jahre alte Computer lief mit Windows XP, auf dem neuen habe ich Windows 10. Wenn ich versuche, eigene Bilder zu öffnen, erscheint diese Meldung:

"Sie verfügen momentan nicht über die Berechtigung des Zugriffs auf diesen Ordner. Klicken Sie auf Fortsetzen, um dauerhaft Zugriff auf diesen Ordner zu erhalten."

Wenn ich dann aber auf Fortsetzen drücke, kommt

"Der Zugriff auf diesen Ordner wurde verweigert. Sie müssen die Registerkarte Sicherheit verwenden, um Zugriff auf diesen Ordner zu erhalten."

Ich klicke auf Sicherheit, dann Erweitert und dann steht da

"Der aktuelle Besitzer kann nicht angezeigt werden."

Und genau das ist auch mein Problem. Mein PC erkennt anscheinend XP nicht, weshalb die Übernahme der Kontrolle auch nicht möglich ist. - Soweit zumindest meine Theorie.

Ich sitze hier jetzt schon sechs Stunden dran und habe alles Mögliche ausprobiert und nichts gefunden. Ich hoffe deshalb, dass ihr mir weiterhelfen könnt. In gerade diesem Ordner waren meine wichtigsten Daten - über 10 Jahre Fotos.

VIELEN DANK! - Nic

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