Wenn man eine gesetzliche Betreuung hat ist man geschäftsunfähig?

2 Antworten

Die Betreuung mit Vermögenssorge ändert erstmal nichts an der Geschäftsfähigkeit.

Auch eine Betreuung hinsichtlich der Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt ändert nichts an der Geschäftsfähigkeit, allerdings wird die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts von der zwischengeschalteten 'Genehmigung' abhängig gemacht. Dadurch wird dann also in etwa der Zustand herbeigeführt, den man bei einem beschränkt geschäftsfähigen hätte.

JungerKind 
Fragesteller
 09.05.2024, 13:12

Warum ändert sich die Betreuung mit Vermögenssorge und mit Einwilligungsvorbehalt nichts an der Geschäftsfähigkeit?

Was sind Rechtsgeschäfte?

Also darf auch somit mit der gesetzlichen Betreuung mit Vermögenssorge und Einwilligungsvorbehalt einen Computer oder andere teuere elektrische Geräte kaufen?

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BeviBaby  09.05.2024, 13:15
@JungerKind
Warum ändert sich die Betreuung mit Vermögenssorge und mit Einwilligungsvorbehalt nichts an der Geschäftsfähigkeit?

Weil es so ist.

Was sind Rechtsgeschäfte?

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsgesch%C3%A4ft

Also darf auch somit mit der gesetzlichen Betreuung mit Vermögenssorge und Einwilligungsvorbehalt einen Computer oder andere teuere elektrische Geräte kaufen?

Das ist keine Frage des 'dürfens', das ist eine Frage des 'kann er wirksam'. In dem Falle wohl eher nicht.

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JungerKind 
Fragesteller
 09.05.2024, 13:18
@BeviBaby

Warum ist in diesem Fall dieses Kauf nicht wirksam? Also muss mein gesetzlicher Betreuer genehmigen und unterschreiben, wenn ich mir ein Laptop kaufe, welches über 2000 Euro kostet?

Kann er somit den Betreuten verbieten einen neuen Laptop zu kaufen, welches über 2000 Euro kostet oder diesen Kauf zu unterbinden?

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Die Anordnung einer Betreuung beseitigt niemals eine ggf. vorhandene Geschäftsfähigkeit.