Welche Gründe für „Gesundheitsfürsorge“ durch gesetzliche Betreuung?

2 Antworten

Wenn jemand selbst nicht (mehr) in der Lage ist, gesundheitliche Entscheidungen zu seinem Wohle zu treffen. Wenn es um stationäre oder teilstationäre Maßnahmen geht oder um Operationen und die Person diese Entscheidungen selbst nicht treffen kann.

Der Grund wäre gleiche wie für die Anordnung jeder anderen Betreuung: der Betroffene ist nicht in der Lage sich selber darum zu kümmern