Vorladung mit 14?
Hallo zusammen,
hab heute eine Vorladung der Kriminalpolizei erhalten. Ich solle Warenbetrug begangen haben und eine Grafikkarte auf eBay Kleinanzeigen verkauft und nicht verschickt haben. Hatte ein Brief vor 2-3 Wochen erhalten da wo drauf stand: Äußerung als Beschuldigter da wo meine Eltern als gegen Zahlung einer Geldsumme das Verfahren eingestellt werden soll angekreuzt haben. Hab heute einen neuen Brief erhalten da wo meine Personalien und ein Termin für eine Vorladung gemacht worde. War bei der Tatzeit 13 laut Brief was kann mir passieren? Ich habe nichts gemacht. Müssen meine Eltern einen Anwalt einschalten?
danke :)
8 Antworten
Also wenn das die wahrheit ist was du schreibst, solltest du eine Anzeige wegen falscher Berdächtigung machen und ilm besten Fall einen Anwalt dir besorgen (deine Eltern einen besorgen). Falls du aber grad versuchst es unter den Teppich zu kehren damit du kein Ärger bekommst, tu es nicht, die finden es eh heraus und dann hast du ein größeres Problem.
wie soll man auf Dich gekommen sein, wenn Du "nichts gemacht hast"?
Einen Anwalt kann man immer nehmen - das müssen aber Deine Eltern machen
Wenn du tatsächlich nichts verkauft hast, dann brauchst dir vermutlich auch keine Sorgen machen. Schaue aber lieber auf dein Bankkonto falls du ein hast, ob dir nicht jemand doch Geld überwiesen hat. Das könnte ein böse Scherz sein.
Rufe eBay an, Tel 03320385121 (das ist normales ebay) und frage ob was verkauft wurde. Wie sollst du das Geld bekommen haben? Es muß ein Beweis (Falschesbewes?) existieren, denn die Polizei macht sonst keine Scherze. Rufe also bei der Polizei an, und frage was das soll. Auf der Vorladung steht mehr, da hast du auch Kontaktdaten. Frage vor allem dort. Was wird dir vorgeworfen? Denn so schnell kann man auch kein Betrug konstuieren, höhtes erstmal Mahnung, und du bist dann im Lieferverzug der Ware, aber eine Mahnung hast du nicht bekommen, oder?
fg
Du warst zur Tatzeit 13, da passiert gar nix. Du brauchst auch keinen Anwalt.
Wenn Du tatsächlich nichts gemacht hast, wäre ein Anwalt anzuraten.
"War bei der Tatzeit 13"