Prüfungslektüre- darf man markiere/reinschreiben?
Hallöchen,
meine Frage steht eigentlich oben und mich würde interessieren wie die Vorschriften so sind: Darf man in den Lektüren Textstellen markieren? Als ich mal nachgeschaut habe, hieß es lediglich unkommentiert. Darunter verstehe ich dass ich nur nichts schreiben darf als auch keine post it´s etc. Wisst ihr vielleicht mehr wie das in BW so ist?
Danke im Voraus:)
1 Antwort
Frag bei der Stelle nach, die die Prüfung abnimmt bzw. die Prüfungsaufgaben stellt! Dieses "unkommentiert" kann doch recht unterschiedlich ausgelegt werden. Bei der IHK sind in Gesetzestexten zum Beispiel PostIts am Rande und Unterstreichungen / Textmarker im Text erlaubt, nur dazu geschriebene Worte sind nicht okay.
Ist auch überall dort, wo es auftaucht, immer wieder Anlass für Diskussionen ;). Aber genau deshalb gibt's dann eben meist auch irgendwo eine genauere Erläuterung, was noch okay ist und was nicht mehr!
super ich such dann vielleicht finde ich was danke :)
Danke für deine Antwort. Ich finde nämlich auch dass "unkommentiert" etwas schwammig ist als Formulierung