Exposè vor 14 Tagen angefordert. Bezahlen?
Hallo,
Ich habe ein Exopse einer Immobilie die mich interessiert per Mail angefordert. Dies habe ich nun zugesandt bekommen vorher muss ich aber noch bestätigen das der Makler vor Ablauf der 14 Tagesfrist mit seiner Vermittlungstätigkei beginnen darf.
Bei der Widerrufsbelehrung steht jedoch dabei
"Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht."
Was bedeutet hier "angemessenen Betrag zu zahlen"? Bedeutet dies ich müsst wenn mir die Immobilie nicht gefällt die Leistung bis zu dem Zeitpunkt zahlen?
Vielen Dank schonmal im Vorraus
LG Franzi
3 Antworten
Ein Makler bekommt sein Honorar NACHDEM es zu einem Mietvertrag oder Notarvertrag gekommen ist. Ein Vorabhonorar ist unzulässig, und müsste speziell vereinbart gewesen sein. Das will er damit umgehen.
Ich habe für ein Exposee noch nie etwas bezahlt. Das hört sich für mich jetzt irgendwie unseriös an!
Ich würde das dort einfach nochmal hinterfragen und erklären lassen, und zwar so lange bis du es verstanden hast :)
Nein, das geht nur darum, wenn du kaufst und widerrufst, will er trotzdem Geld.
Somit ist Zusenden des Expose in dem Sinne keine Dienstleistungen. Nur die komplette Vermittlung ist dann eine?
Eigentlich ja, aber frag sie halt direkt.
Ansonsten müsstest du ja auch irgendwas bekommen haben, wo deren Gebühren draufstehen.
Das ist alles die Gesetzesänderung, die Makler müssen sich jetzt noch mehr absichern.
Die Kopie des Expose` zu versenden kostet ja höchstens das Porto. Das ist ja keine Dienstleistung, für die er ein Honorar verlangen darf.
Deswegen bin ich mir auch nicht sicher, aber das kommt von einer Offiziellen Immobilie "Firma"