Elternzeit trotz getrennten haushalt?
Hallo.
Ich und meine Freundin beabsichtigen beide Elternzeit zu nehmen. Allerdings wohnen wir nicht zusammen. Muss ich meinen Hauptwohnsitz dazu zu ihr verlegen und für die Dauer der Elternzeit bei ihr wohnen? Dann müsste ich auch ihre Miete zur Hälfte bezahlen. Oder? Das kann ich mir nicht leisten, da ich meinen jetzigen Wohnsitz nicht aufgeben möchte.
Besteht die möglichkeit das man als Vater Elternzeit nimmt, obwohl man nicht im selben Haushalt lebt?
Bitte helft mir :(
Lg
3 Antworten
Geht nur für einen Elternteil. Sonst würden ja alle Eltern immer gemeinsam nach Geburt der Kinder zu Hause bleiben..., wer soll dann noch arbeiten gehen ☝️😜
Die Mutter bleibt zu Hause und der Vater geht knechten und bringt die Kohle ran, so läuft es 👍
Es geht nicht darum, wo du oder oder deine Freundin wohnen, sondern wo dein Kind wohnt.
Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld hat man nur, wenn man mit dem Kind in einem Haushalt lebt und zwar mindestens zu 30%.
Solange du von deinem Kind komplett getrennt wohnst, hast du keinen Anspruch auf Elternzeit.
Hängt von den genauen Umständen ab.
Ist überwiegend sie für die Erziehung des Kindes zuständig und quasi alleinerziehend, nein.
Erzieht man zusammen und lebt mindestens 1 drittel der Zeit bei dem Kind geht es wieder.
Das ist weder eine Antwort auf die Frage noch eine richtige Aussage.