Elterngeld und Elternzeit ?
Hallo und zwar hab ich eine Frage : also ich hab schon elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt (12 Monate )und die voraussichtliche geburtstermin ist am 7.7 . Ich hab am 01.07 Urlaub also muss ich noch nächste Woche arbeiten …. So meine Frau hat jetzt schon die Wehen mal angenommen das Kind kommt schon früher als das errechnete Entbindungstermin auf die Welt . Da ich ja in Vollzeit elternzeit gehe bekomme ich ja 65 Prozent Elterngeld (basiselterngeld) Voraussetzung ich darf nicht arbeiten
FRAGE : darf ich noch bis zum 01.07 arbeiten oder muss ich dann ab Geburt aufhören zu arbeiten ?
vielen Dank
2 Antworten
darf ich noch bis zum 01.07 arbeiten oder muss ich dann ab Geburt aufhören zu arbeiten ?
Jein. Was ist denn mit deinem Arbeitgeber vereinbart, falls die Geburt schon vor dem Termin stattfindet?
Wenn du in Lebensmonaten des Kindes noch Erwerbseinkommen hast, in denen du auch Elterngeld beziehst, dann fällt in diesem Monat das Elterngeld geringer aus, weil es aus der Einkommensdifferenz zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt berechnet wird.
Wenn das Kind in der Zeit geboren wird, in der du noch Urlaub hast, dann hattest du ein paar Tage noch Einkommen und für diesen Lebensmonat gibt es weniger Elterngeld.
Du musst nicht aufhören zu arbeiten. Das Elterngeld ruht dann allerdings für die Zeit, in der du Arbeitseinkommen hast.
Wenn du mit deinem Arbeitgeber vereinbarst, jederzeit aufhören zu können, bekommst du das Elterngeld frühestens ab der Geburt des Kindes.
„Wenn in Lebensmonaten des Kindes, in denen auch Elterngeld bezogen wird, Arbeitseinkommen erwirtschaftet wurde, dann ist die Differenz zwischen Einkommen vor und nach Geburt geringer "
Wie kommst du darauf?
Das trifft nur dann zu, wenn man weniger arbeitet als vor Geburt des Kindes. In diesem Fall ist es aber nicht so.
Die Einkommensminderung ist die Differenz zwischen dem Arbeitseinkommen und dem Elterngeld.
Nein. Elterngeld ist kein Einkommen, sondern eine Lohnersatzleistung.
ElterngeldBasis berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Einkommen vor und dem Einkommen nach der Geburt. Folglich ist das ElterngeldBasis am höchsten, wenn das Einkommen nach der Geburt 0€ beträgt.
Das kann, muss aber nicht der Fall sein, weil es Menschen gibt, die auch in der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Im Einzelfall kann sich dann ElterngeldPlus lohnen, weil das anders berechnet wird, aber das ist ein anderes Thema.
HIER ist es so: der Fragesteller will ab ET Elternzeit nehmen. Für den Fall, dass das Kind schon davor geboren wird, also in der Zeit, in der er Urlaub beantragt hat, gibt es für den 1. Lebensmonat des Kindes noch ein Einkommen, wenn auch nur für wenige Tage - weil Urlaub ja nicht unbezahlt ist. Folglich wird das Elterngeld für den 1. Lebensmonat des Kindes dann geringer ausfallen.
Bsp.: M hat ein Nettogehalt von etwa 2200€ pro Monat, macht etwa 1430€ ElterngeldBasis, wenn das Einkommen im Bezugsmonat 0€ beträgt. Angenommen, M hätte jetzt noch vier Tage lang Einkommen im Bezugsmonat: das macht Netto in etwa 290€, folglich liegt die Einkommensdifferenz bei 1910€ (weil 2200-290=1910), was zu einem Elterngeld von 1241€ (65% der Differenz) führt.
Alles klar?
Aber woher will die elterngeldstelle bzw. L Bank wissen das ich in der Zeit 3 Tage zb gearbeitet habe . Haben die Zugriff auf mein Bankkonto ?
Nein, natürlich nicht. Du musst das aber wahrheitsgemäß angeben beim Antrag, bzw. kannst du von der Elterngeldstelle aufgefordert werden, eine Bescheinigung vom Arbeitgeber einzureichen, ab wann du in Elternzeit warst.
Nein. Wenn in Lebensmonaten des Kindes, in denen auch Elterngeld bezogen wird, Arbeitseinkommen erwirtschaftet wurde, dann ist die Differenz zwischen Einkommen vor und nach Geburt geringer und deswegen wird weniger Elterngeld ausbezahlt.
Ja, das ist immer so. Bevor das Kind nicht geboren ist, gibts auch kein Elterngeld.