Deutsche Bahn Fahrpreisnacherhebung Erfahrungen?

2 Antworten

Von Experte Funfroc bestätigt

Das ist keine Fahrpreisnacherhebung, sondern eine Schadensersatzforderung für den Schaden, der durch das vergessene Ticket entsteht (die Bearbeitungsgebühr).

Ich habe selbst keine Erfahrung damit, aber ich empfehle folgendes mitzunehmen:

1.) Das Ticket, das du nachzeigen möchtest.

2.) Den Beleg, den man dir gab.

3.) Geld (mindestens die 7€).

4.) Einen Identitätsnachweis (auch wenn der eigentlich nicht kontrolliert werden dürfte, aber das sollte es einfacher machen).

Ich vermute, das wird folgendermaßen ablaufen:

1.) Du gehst zum Schalter/Büro/... und sagst, dass du dein Ticket vergessen hattest und dieses Nachzeigen möchtest.

2.) Du legst das Ticket und den Beleg vor und reagiererst auf weitere Anfragen bezüglich Geld und Unterlagen.

3.) Du verlangst eine Quittung oder ähnliches oder erhälst diese sowieso.


Cenk1912 
Fragesteller
 17.01.2022, 14:44

Ok, vielen Dank :)

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xyz911  17.01.2022, 17:27

Den Identitätsnachweis muss man für eine Fahrkartennachreichung eigentlich sogar verlangen, da ansonsten theoretisch jeder Fahrkarteninhaber zum Nachzeigen geschickt werden könnte.

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Destranix  17.01.2022, 18:01
@xyz911

Wenn das Ticket nur auf eine Person zugelassen ist, dann dürfte es egal sein, wer das Ticket vorzeigt, hauptsache es existiert. (Und eigentlich sollten die Verkehrsbetriebe bei personalisierten Tickets auch wissen, wer eines hat, das entsprechend garnicht derart kompliziert nachprüfen müssen. Ich frage mich, warum die das nicht machen und ob die eigentlich Geld verlangen dürfen, wenn das deren Schuld ist, dass die das nicht so nachprüfen können.)
Wenn das Ticket nicht personalisiert ist, dann ist fraglich, ob man das noch im Nachiinein vorzeigen kann. Fakt ist aber, dass in jedem Fall die Bahn in der Beweispflicht wäre, wenn sie bei vergessenem Ticket Geld wöllte. Da kann sie höchstens Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen und Vertragsstrafen darüber hinaus, nur, wenn sie absichtliches verschulden nachweisen kann.

Ausweis vorzeigen musst du nur gegenüber manchen Beamten, Polizei o.Ä. Anderes Vorzeigen ist prinzipiell freiwillig, kann aber durchaus sinnvoll sein, um den Rechtsverkehr zu vereinfachen.

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Das ist der Kompromiss, wenn man Dauerkunde mit persönlicher Karte ist und das nachweisen kann.

Wie das abläuft,

Du nimmst Geld mit deinen Ausweis, das Schokoticket den Zettel vom Kontrolleur und Sagt "Hallo ich habe.." Den Rest sagt dir der, der da vor dir sitzt.

Du tritts doch nicht vors Endgericht. Wo man Angst vor haben müsste.


Cenk1912 
Fragesteller
 17.01.2022, 17:36

Danke :)

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