Darf der Arbeitgebermich ohne zufragen einplanen?

4 Antworten

Wenn der Dienstplan verabschiedet ist, musst du nicht einspringen. Dafür wird ja der Dienstplan gemacht, dass du deine freien Tage verplanen kannst.

Wenn du nicht arbeiten willst, dann sag, dass du nicht kannst. Begründen musst du es nicht.

Aber bedenke auch, wenn du flexibel bist und einspringst, kommt dir dein AG auch sicher eher entgegen, wenn DU mal ein wunschfrei hast, z.B. an deinem Arbeitswochenende. Zumindest habe ich die Erfahrung so gemacht.

Aber das ist doch nicht rechtlich oder???

Was soll nicht rechtlich sein? Dass andere Kollegen während deiner Krankheit deine Arbeit übernehmen durften? Oder die Tatsache, dass du das jetzt für deine Kollegen tun darfst?

Es ist nicht dein Problem, wenn das Personal krank ist. Ansonsten gilt das, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Die Frage ist nur, wie du das einfordern willst jetzt. Du kannst ihn maximal anrufen und ihm sagen, dass das Wochenende schon verplant war sofern du bis dahin wieder gesund wärst. Wie das ankommt keine Ahnung. Deutschland vermutlich? In Österreich könntest dich bei der Arbeiterkammer genauer erkundigen.

Das ist für den Chef alles möglich und kann häufig passieren. Deswegen muss man als Pfleger im Schicht wissen, dass Arbeitsbereitschaft eine Vorraussetzung ist.