Bekommt man einen kleinen Kühlschrank bei Pflegestufe 3?

4 Antworten

Vorweg:

Es sind nicht 4000 Euro pro Jahr, sondern pro Maßnahme. Eine Maßnahme ist alles, was zu Datum X aufgrund der Pflegesituation notwendig ist. Ergibt sich zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund veränderter Pflegesituation ein neuer Bedarf, können die 4000 Euro erneut gewährt werden. (Beispiel: zu Datum X lief die Person noch, brauchte aber schon eine ebenerdige Dusche. Mehrere Jahre später ist sie Rollifahrer und benötigt jetzt einen Treppenlift).

Grundlegend soll die jeweilige Maßnahme die Selbstständigkeit verbessern oder die Pflegeperson entlasten/Pflege erleichtern. Dabei geht es aber vor allem um Eingriffe in die Bausubstanz und nicht um einzelne Geräte. Das kann z.B. eine breitere Tür sein (aber nicht der Kauf einer stinknormalen Tür selbst), die Mehrkosten für eine barrierefrei Küche (aber nicht die Küche selbst). Ebenso kann ein Umzug bezuschusst werden, wenn dies die Pflegesituation erfordert, aber nicht weil man vielleicht eine schönere Wohnung gefunden hat.

Auch wenn das alles nicht Stein gemeißelt ist (es gibt keine feste Liste, die alle möglichen Dinge festlegt) und es Leute gab, die mit spezieller Begründung Dinge genehmigt bekommen haben, die andere nie bekommen würden...würde ich in dem Fall eher von einem Nein ausgehen.

Letztlich musst du im Antrag darlegen, welche Punkte durch einen kleinen Kühlschrank im Schlafzimmer verbessert werden würden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – SBV im Betrieb und als Rollifahrerin selbst betroffen

Aus den 4000€ Zuschuss werden ja 100 für nen Minikühlschrank übrig bleiben, also klar.

Ich denke eher nicht.

Aber: Ein Anruf bei der Pflegekasse und du hast die seriöse Antwort.

Ich denke mal, dass bei 4000 € im Jahr die Anschaffung eines kleinen Kühlschranks kein Problem sein sollte. Zusätzlich wird der sicher nicht finanziert, wieso auch?