Bafög teilzeitjob und mit Mutter in einer BG?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf den Bedarf deiner Mutter hat dein Einkommen keine Auswirkung, es sei denn Du hättest soviel anrechenbares Einkommen, dass Du deinen Bedarf damit decken könntest und dein Kindergeld dafür nicht oder nur noch teilweise benötigen würdest.

Dann würde das nicht mehr benötigte Kindergeld wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf ihren Bedarf angerechnet.

Sonst wird dein Einkommen nur auf deinen Bedarf angerechnet, da Du noch unter 25 und Schüler, Azubi oder Stundent bist, darfst Du seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Darüber hinaus gelten dann weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Wenn Du also mit deiner Mutter alleine lebst und die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom bei 735 Euro liegt, läge der jeweilige Kopfanteil der Warmmiete bei 367,50 Euro pro Monat.

Bei dir kämen dann derzeit min.noch 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt ab 18 und unter 25 Jahren dazu.

Damit sollte dein Grundbedarf bei deiner Mutter bei derzeit min.um die 818,50 Euro liegen.

Deine Halbwaisenrente von 116 Euro + 250 Euro Kindergeld + angenommen dann 160 Euro Bafög - wären zusammen dann vorerst um die 526 Euro anrechenbares Einkommen.

Es würden dann vorerst immer noch um die 292,50 Euro bis zur Deckung deines Bedarfs fehlen.

Würdest Du nun angenommen im Monat auf 1100 Euro Brutto kommen, solltest Du mit Steuerklasse 1 um die 860 Euro Netto aufs Konto bekommen.

Zieht man davon den erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen von max. 538 Euro Brutto gleich Netto ab, blieben vorerst nur um die 322 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Ab 538 Euro Brutto kommen dann aber bis zu 1000 Euro Brutto weitere 30 % an Freibetrag dazu, also von 462 Euro Brutto x 30 % Freibetrag = 138,60 Euro.

Von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % Freibetrag, bei 1100 Euro Brutto also weitere 10 Euro an Freibetrag.

Zusammen käme man dann auf um die 686,60 Euro an Freibeträgen.

Zieht man die von deinen angenommenen 860 Euro Nettoeinkommen ab, bliebe ein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen von um die 173,40 Euro übrig.

Mit den 250 Euro Kindergeld + 116 Euro Waisenrente + angenommen 160 Euro Bafög - und den angenommenen um die 173,40 Euro anrechenbares Nettoeinkommen käme man zusammen auf angenommen um die 699,40 Euro anrechenbares Einkommen.

Dein Bedarf sollte aber derzeit bei min.um die 818,50 Euro im Monat liegen, damit wäre dein Bedarf um etwa 119,10 Euro nicht gedeckt, wenn deine Mutter ihren eigenen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen nicht decken könnte.

Sie sollte dann für dich vom Jobcenter als Aufstockung immer noch um die 119 Euro für dich bekommen.

Solltest dann unter Berücksichtigung dieser Aufstockung und Kindergeld von 250 Euro wenn das deine Mutter und nicht Du bekommst, mit deiner Mutter noch ein angemessenes Kostgeld für deinen Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom, Essen usw. vereinbaren.

Was Du dann noch übrig hast wäre deine und darf nicht auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet werden.


Munters 
Fragesteller
 17.04.2024, 20:16

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, das werde ich mir alles merken. Im bafög hat man auch einen freibetrag von 538€,wirkt sich vielleicht dieser freibetrag auch auf das gesamteinkommen?

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isomatte  17.04.2024, 21:41
@Munters

Das Bafög - würde sich durch dein höheres Erwerbseinkommen ja zumindest entsprechend verringern, so wie Du es schon in deiner Frage geschrieben hast.

Du kannst zwar beim Bafög - einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, oder eben im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten entsprechend bis zur Grenze verdienen, dass hat aber dann nichts mit den SGB - ll Verordnungen zu tun.

Hättest Du kein Erwerbseinkommen unter Bürgergeld, dann blieben von deinem Bafög - nur pauschal monatlich 100 Euro Freibetrag, der Rest vom Bafög - wäre im Regelfall anrechenbares Einkommen.

Da Du aber jetzt schon Erwerbseinkommen hast, fällt dieser pauschale Freibetrag von 100 Euro auf dein Bafög - weg, dafür gilt dann der genannte erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen und darüber hinaus die weiteren Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Bitteschön

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isomatte  12.06.2024, 11:51

Danke dir für deinen Stern !

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Munters 
Fragesteller
 12.06.2024, 12:18
@isomatte

Gerne, da sie immer sehr hilfreiche Antworten geben. Da hätte ich dazu noch eine Frage und zwar hatte ich bis jetzt einen 538 euro minijob, ich habe aber jetzt ein Angebot auf einen teilzeitjob bekommen wo ich mich auch bewerben werde.

Die Frage ist ob es beim bafög sofort auf die monatliche Auszahlung angerechnet wird oder erst am Ende des Bewilligungszeitraumes? (endet im August und dann beginnt für ein Jahr der nächste)

Den wenn ich es dem jobcenter mitteile wird es ja sofort angerechnet, und mir werden auch weiterhin die 511€ bafög angerechnet obwohl jetzt mit dem teilzeitjob das bafög sich verringern wird (plus minus um die 130-150€ im Monat, das weiß ich noch nicht genau es hängt vom monatlichen Gehalt ab)

Und ich weiß auch nicht ab welchem Zeitpunkt beim bafög das neue Einkommen verrechnet wird, ich habe im Internet gelesen das es sich auf dem gesamten Bewilligungszeitraum verteilt wird (1 Jahr) und man auch gegebenenfalls auch zurück zahlen muss.

Wenn sie vielleicht was darüber wissen und mir weiterhelfen könnten wäre ich sehr dankbar. Das mit den Ämtern ist nämlich alles sehr kompliziert.

Am liebsten hätte ich kein bafög beantragen müssen und gearbeitet, aber ich hatte leider keine andere Wahl da ich mit meiner Mutter in einer BG bin.

Und ich weiß nicht was für Konsequenzen seitens des jobcenters ich haben werde wenn ich für das neue Semester kein bafög beantrage und es ablaufen lasse wenn ich mit der Arbeit meinen Bedarf decken kann. Ich kenne viele Studenten die kein bafög beziehen, und ihr Lebensunterhalt mit Arbeit und gegebenenfalls Kindergeld finanzieren.

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isomatte  12.06.2024, 13:07
@Munters

Beim Bafög - wirst Du entsprechende Nachweise über dein Einkommen erbringen müssen, wenn Du im Bewilligungszeitraum über die Einkommensgrenze kommst, wird es entsprechend zu einer Rückforderung kommen.

Das Jobcenter rechnet Einkommen im Monat des Zuflusses an, sollte es dann im nachhinein zu einer Rückforderung vom Bafög - Amt kommen, weil Du zu viel Einkommen im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten erzielt hast, wirst Du wahrscheinlich schlechte Karten haben, da eine Nachzahlung vom Jobcenter zu erhalten.

Auch wenn Du dann im Endeffekt nach einer Erstattung ans Bafög - Amt weniger Bafög - Anspruch gehabt hättest.

Die Jobcenter sehen nur was Du im Monat des Zuflusses für Einkommen zur Deckung deines Bedarfs zur Verfügung hattest, kommt es dann im nachhinein zu einer Rückforderung, wirst Du Pech haben.

Das Jobcenter wird dir sicher keine Nachzahlung leisten, so zumindest ist es bei zu Unrecht bezogen Kindergeld geregelt.

Kommt es da im nachhinein zu einer Rückforderung von der Familienkasse, gibt es auch keine Nachzahlung vom Jobcenter, auch wenn man die Rückzahlung an die Familienkasse nachweisen würde.

Wie erklärt, die Jobcenter gehen nur nach dem Zufluss und was dir in diesem Monat an Einkommen zur Deckung deines Bedarfs zur Verfügung stand.

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Munters 
Fragesteller
 12.06.2024, 13:29
@isomatte

Ich verstehe aber nicht warum es zu einer Rückforderung von der familienkasse geben wird. Das Kindergeld steht mir doch zu und die Höhe des Einkommens in der erstausbildung spielt keine Rolle. Oder habe ich einen Denkfehler? ist dasvauch bei der halbwaisenrente so?

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isomatte  12.06.2024, 13:37
@Munters

Das habe ich doch gar nicht behauptet, dass habe ich nur erwähnt und erklärt, wie es bei zu Unrecht bezogen Kindergeld und einer Rückforderung von der Familienkasse laufen würde.

Da gäbe es auch keine Nachzahlung vom Jobcenter und das würde auch bei einer Rückforderung von Bafög - nicht anders sein.

Solange Du die Voraussetzungen für Kindergeld erfüllst, wird es da natürlich auch keine Rückforderung von der Familienkasse geben.

Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, egal ob erst oder weitere Ausbildung, denn da wurde die Einkommensgrenze für das Kindergeld angeschafft.

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Munters 
Fragesteller
 12.06.2024, 13:38
@Munters

Und wenn ich zb meinen teilzeitjob jetzt im Juli anfangen werde, endet das erste Jahr des Bafög Bezugs im August. Wenn ich dem bafög Amt meinen teilzeitjob im Juli melde wird es dann nicht für den nächsten Bewilligungszeitraum (bis August 2025) angerechnet und entsprechend auch weniger bewilligt? Dann kann ich es auch so dem jobcenter mitteilen.

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isomatte  12.06.2024, 13:41
@Munters

Wenn Du den Job noch im bisherigen Bewilligungszeitraum beginnst, dann wird das Einkommen was Du innerhalb des Bewilligungszeitraums verdienst angerechnet.

Ab Ende des Bewilligungszeitraums und neuem Antrag wird dann wieder neu anhand deines höheren Einkommens für die nächsten 12 Monate berechnet.

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Munters 
Fragesteller
 12.06.2024, 13:53
@isomatte

Danke für deine Antwort.

Also wenn ich es richtig verstanden habe wird das Einkommen was man in einem Jahr erzielt nur am Anfang des Bewilligungszeitraums beim bafög berücksichtigt und kann nicht im Monat wo ich es mitteile angepasst werden so wie beim jobcenter.

Weil es kann ja sein das ich Mitte des Jahres mein Job verliere, wenn ich es dem jobcenter mitteile wird ab nächsten Monat dann mein Bedarf angepasst.

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isomatte  12.06.2024, 15:02
@Munters

Es zählt beim Bafög - das im Bewilligungszeitraum erzielt wurde, beim Jobcenter zählt das Einkommen nach dem Zuflussprinzip, also in dem Monat wo es zugeflossen ist.

Bitteschön

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