FSJ in einer Bedarfsgemeinschaft?
Ich überlege ein FSJ anzufangen. Meine Mutter ist jedoch arbeitslos und alleinerziehend, ich lebe also in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihr und meiner Schwester. Unterhaltsanspruch zum Vater ist nicht gegeben, da er nicht bezahlen kann.
Meine Mutter bekommt also den üblichen Regelsatz und das Kindergeld für mich, was als Einkommen angerechnet wird.
Wenn ich jetzt ein FSJ anfange, bekommt man ja eine Aufwandsentschädigung von bis zu 400€ im Monat und bei einem FSJ liegen 200€ an der Freibedarfsgrenze und die darf ich so behalten, der Rest wird angerechnet.
Heißt das, meiner Mutter wird der komplette Betrag angerechnet, oder muss ich einen Prozentsatz davon dann abgeben?
Von dem üblichen Regelsatz wird ja schon das Kindergeld abgezogen, wo dann ja nur noch ca 50€ bleiben und wenn ich angenommen 400€ bekomme, müssten mir dann nicht 350€ bleiben, da ja eh nur noch 50€ vom Regelsatz bezahlt wird oder wird das dann weiterführend vom Regelsatz meiner Familie abgesetzt?
Kann man das teilweise so umgehen, dass das Unternehmen statt die komplette direkte Auszahlung vielleicht mein notwendiges Ticket übernimmt und ich nur den Rest als Entschädigung bekomme, so das ich diese Ausgabe nicht mehr hab?
1 Antwort
Mal für Dich zur allgemeinen Information :
Dein Bedarf nach SGB II ( in einem 3-Personenhaushalt ) = 1/3 der Unterkunftskosten incl. Nebenkosten + Dein Regelsatz U 18 = 322 Euro / Ü 18 - 339 Euro --- nach Abzug des gesetzlichen Kindergeldes von nunmehr 204 Euro also deutlich mehr als 50 Euro.
Als FSJler hast Du einen entsprechenden Ausweis, mit dem Du eine Monatskarte aus Basis von Schülerkarten erwerben kannst. Theoretisch kann Dir ein Betrieb zwar Deine Fahrkarte sponsern - aber ich glaube kaum, dass ein Unternehmen dies tut.
Von Deiner "Aufwandspauschale" kannst Du dann 200 Euro behalten und der Überschuss geht an Deine Mutter um einen Teil Deiner Lebenshaltungskosten zu bezahlen.