FSJ in einer Bedarfsgemeinschaft?

1 Antwort

Mal für Dich zur allgemeinen Information :

Dein Bedarf nach SGB II ( in einem 3-Personenhaushalt ) = 1/3 der Unterkunftskosten incl. Nebenkosten + Dein Regelsatz U 18 = 322 Euro / Ü 18 - 339 Euro --- nach Abzug des gesetzlichen Kindergeldes von nunmehr 204 Euro also deutlich mehr als 50 Euro.

Als FSJler hast Du einen entsprechenden Ausweis, mit dem Du eine Monatskarte aus Basis von Schülerkarten erwerben kannst. Theoretisch kann Dir ein Betrieb zwar Deine Fahrkarte sponsern - aber ich glaube kaum, dass ein Unternehmen dies tut.

Von Deiner "Aufwandspauschale" kannst Du dann 200 Euro behalten und der Überschuss geht an Deine Mutter um einen Teil Deiner Lebenshaltungskosten zu bezahlen.