Meinung des Tages: Sind Tierversuche ethisch (noch) vertretbar?

Die Debatten um das Thema Tierwohl werden lauter. Immer mehr Menschen ernähren sich pflanzlich, doch auch bei Gebrauchsgegenständen wie Kleidung oder Kissen und Bettdecken wird vermehrt darauf geachtet, dass keine Tiere dafür leiden mussten. Aber wie sieht es in der Forschung aus, besonders, wenn es um lebensrettende medizinische Fortschritte gehen könnte?

Unsere heutige Meinung des Tages erfolgt erneut in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Tierhilfe Fünfseenland e.V.

Das Tierschutzgesetz und die Tierversuchsverordnung

Tierversuche werden in Deutschland nicht durch die einzelnen Bundesländer, sondern gesamt vom Bund geregelt.

Die Gesetzgebung und Regulierung von Tierversuchen auf Bundesebene erfolgt entsprechend durch das Tierschutzgesetz und die Tierversuchsverordnung. In diesen Gesetzen wiederum wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Tierversuche durchgeführt werden dürfen.

Tierversuche – welche Argumente sprechen dafür?

Es ist und bleibt ein Thema, das viele Gemüter erhitzt. Einige der folgenden Argumente sind bei Diskussionen rund um das Thema häufig vorzufinden.

Einer der wohl am häufigsten genannten Gründe für Tierversuche bezieht sich darauf, dass vorzuziehen ist, an Tieren zu forschen – denn sonst müsste direkt am Menschen geforscht werden. Ein Szenario, dass etwa mit womöglich giftigen Substanzen für viele undenkbar ist.

Ein weiteres Argument: Ohne Tierversuche gäbe es keinen medizinischen Fortschritt. Die Versuche gehören in (fast) allen medizinischen Bereichen zum täglichen Geschäft. Befürworter behaupten, dass ohne Tierversuche neue Entwicklungen so gut wie unmöglich wären.

Weiter wird häufig erklärt, dass durch Tierversuche Medikamente für den Endverbraucher – in dem Fall also für uns Menschen – sicher gemacht werden. Potentielle Nebenwirkungen sollen frühzeitig erkannt und der Stoff entsprechend bearbeitet werden.

Auch wird argumentiert, dass es keine passenden Alternativen zu den Tierversuchen geben würde.

Was spricht gegen Tierversuche?

Ironischerweise sind häufig die Pro- auch gleich die Contra-Argumente. Denn das Testen an Tieren bedeutet eben nicht zwingend, dass die Ergebnisse so auf den Menschen übertragen werden können. Häufig werden beispielsweise Ratten und Mäuse als Versuchstiere verwendet. Doch wenn man die Wirkung von krebserregenden Substanzen bei beiden vergleicht, liegt die Übereinstimmung lediglich bei 50%. Es zeigt sich also, dass sogar bei den Tieren eine 1:1 Übertragung nicht möglich ist. Auch verarbeiten Menschen gewisse Traumata (Blutvergiftung, Verbrennung, stumpfes Trauma) wesentlich „langsamer“ als es beispielsweise eine Maus macht – ihr Immunsystem erholt sich bereits nach wenigen Tagen wieder, das des Menschen benötigt teils bis zu einem halben Jahr.

Diese Fakten führen zum nächsten Argument: 95% der Arzneien, die an Tieren getestet wurden, scheitern beim Menschen. Entweder sie haben keine Wirkung oder verursachen starke, teils sogar tödliche, Nebenwirkungen. Tests an Tieren bedeuten also keinesfalls eine automatische Sicherheit für den Menschen. 

Außerdem werden Symptome von Krankheiten, die der Mensch haben kann, bei Tieren künstlich hervorgerufen. Bei Mäusen werden beispielsweise Gene manipuliert, um Krebs oder Alzheimer auszulösen. Ein Schlaganfall wird durch den Verschluss einer Hirnarterie nachgeahmt. Depressionen bei Ratten sollen dadurch ausgelöst werden, dass sie bis zur Erschöpfung in einem Wassergefäß schwimmen müssen, aus dem es kein Entkommen gibt. Argumentiert wird, dass diese „Tiermodelle“ absolut realitätsfern konstruiert sind und nicht an die Komplexität der menschlichen Erkrankung heranreichen.

Weitere beliebte Argumente gegen die Tierversuche beinhalten etwa die Tatsache, dass trotz gleicher Züchtung, Haltung, etc. viele Ergebnisse nicht reproduzierbar sind, da auch die Tiere einzelne Individuen sind.

Weiter wird erklärt, dass Tierversuche den medizinischen Fortschritt sogar verhindern könnten. Penicillin, Aspirin und Paracetamol wurden bereits vor circa 100 Jahren entdeckt – jeder kennt sie. Die heutigen Standardtests durch Tierversuche hätten sie allerdings nicht „bestanden“. Denn Aspirin beeinflusst Ungeborene von Tieren negativ, Penicillin führt bei Meerschweinchen und Kaninchen zum Tod, Paracetamol ist giftig für Katzen und führt bei Nagetieren Krebs.

Unsere Fragen an Euch: Wie steht Ihr zu Tierversuchen? Helfen sie der Forschung oder beschränken sie sie sogar? Sollten sie noch mehr reguliert werden? Sollte mehr auf alternative Testungen gesetzt werden? Wenn Ihr die Wahl hättet zwischen zwei gleichartigen neuen Medikamenten – eines durch Tierversuche, eines durch alternative Tests getestet – welches würdet Ihr bevorzugen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.ardalpha.de/wissen/natur/tiere/tierversuche-kosmetik-deutschland-ethik-alternativen-pro-contra-100.html
https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/de/wissen/argumente/pro-contra

Bild zu Frage
Leben, Medizin, Tiere, Medikamente, Tierschutz, Wissenschaft, Biologie, Psychologie, Tierquälerei, Aspirin, Ethik, Forschung, Fortschritt , Herzkrankheit, Herzkreislaufsystem, Medizinstudium, Moral, Nebenwirkungen, Philosophie, Schlaganfall, Paracetamol, Penicillin, Versuch, Lebensretter, Überlebenschance, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Cannabis im Straßenverkehr - wie bewertet Ihr die vorgeschlagenen Grenzwerte?

Seit nunmehr einem Monat ist Cannabis hierzulande teillegalisiert. Was allerdings noch fehlt, sind klare Regelungen für den Konsum im Straßenverkehr. Ein nun vorhandenes Expertenpapier mit Regeln wird von manchen als zu streng erachtet...

Ein bislang unausgereiftes Gesetz...

Für manche wirkte es vielleicht wie ein schlechter Aprilscherz, für andere hingegen dürfte der 1. April 2024 fast schon zu einer neuen Art Feiertag avanciert sein: Seit dem 1. April des Jahres ist der Anbau und der Besitz von Cannabis - trotz massivem Widerstand seitens der Union - für den Eigenkonsum für Volljährige innerhalb eines bestimmten Rahmens erlaubt. Eine ganz zentrale Frage allerdings blieb lange Zeit offen: Wie verhält es sich mit dem Cannabiskonsum im Straßenverkehr? Auf Grundlage welcher Grenz- und Richtwerte orientiert man sich künftig? Ein jüngst zusammengestelltes Expertenpapier hierzu offenbart jetzt klare Regeln...

Die konkreten Richtlinien

Da der Konsum der Droge die Wahrnehmung sowie das Reaktionsvermögen durchaus negativ beeinflussen kann, hat sich Bundesverkehrsminister Volker Wissing kürzlich an eine Expertenkommission zur Beantwortung der Frage danach, wie viel Cannabis im Straßenverkehr vertretbar sei, gewandt. Die Expertenkommission, welche sich aus Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei zusammensetzt, hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist derjenige Wirkstoff beim Cannabis, der die Rauschwirkung bedingt.

In der an das Verkehrsministerium gerichteten Empfehlung verweist man darauf, dass "bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes [ . ] nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" durchaus möglich sei. Das Bundesverkehrsministerium ergänzt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum hinsichtlich des Risikos in etwa mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille zu vergleichen wäre.

Die aktuelle Lage

Momentan handelt jeder ordnungswidrig, der "unter Wirkung" bestimmter berauschender Substanzen ein Kraftfahrzeug führt. Zu diesen Mitteln wird u.a. auch Cannabis gezählt. Die genannte Wirkung liegt vor, wenn die Droge im Blut nachgewiesen werden kann. Bislang gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie bei der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC etabliert.

Der Bundestag muss den von der Kommission vorgeschlagenen THC-Grenzwert noch umsetzen. Bis dahin gilt der o.g. genannte Grenzwert von 1,0 Nanogramm. Der Wirkstoff allerdings ist noch viele Tage nach dem Konsum im Körper nachweisbar. Und dieser Umstand ruft kritische Reaktionen hervor.

Reaktionen

Kritik an der 3,5ng-Regel kam u.a. von den Grünen: Für Fahranfänger z.B. sind noch strengere Regeln vorgesehen. Hier heißt es konkret:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig in der Probezeit nach §2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr (…) die Substanz Tetrahydrocannabinol zu sich nimmt oder (…) die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung (…) der Substanz Tetrahydrocannabinol steht."

Da Cannabis im Blut deutlich länger nachgewiesen werden kann, ohne, dass noch eine berauschende Wirkung vorhanden ist, kommt die Empfehlung einem Quasi-Verbot oder Verbot durch die Hintertür für alle Fahranfänger und Gelegenheitsfahrer unter 21 gleich.

Der Wert von 3,5ng ist laut der Grünen-Abgeordneten Swantje Michaelsen ein sehr strenger Wert. Da dieser ohnehin in etwa dem Wert von 0,2 Promille beim Alkohol entspricht, seien ihr zufolge ferner keine Sonderregelungen für Fahranfänger nötig. Zudem sei weiterhin unklar, welche Abstände Fahranfänger zwischen Konsum und Fahren einzuhalten hätten, sofern das Gesetz in Kraft trete.

Kritiker der Teillegalisierung zumindest rechnen künftig mit mehr Verkehrsunfällen, vor allem, wenn Konsumenten sowohl zum Joint als auch zum Alkohol greifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Erachtet Ihr den aktuellen Grenzwert für angemessen / realistisch?
  • Seht Ihr in der Teillegalisierung eine ernstzunehmende Gefahr für und im Straßenverkehr?
  • Denkt Ihr, dass die Unfallzahlen tendenziell ansteigen werden?
  • Sollten für Fahranfänger strengere Regeln bei Alkohol und Canabis gelten?
  • Würdet Ihr ein komplettes Verbot von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr befürworten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-strassenverkehr-102.html

https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html

https://www.adac.de/news/cannabis-am-steuer/

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/cannabis-auto-fahren-was-ist-kuenftig-erlaubt/100032591.html

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die Forderungen der FDP, die u.a. Bürgergeld-Sanktionen, aber auch das Aus für die Rente mit 63 bedeuten könnten?

FDP und SPD sind sich des Öfteren uneins – so auch bei den neuen Forderungen, die die FDP in einer Beschlussvorlage für den kommenden Parteitag gestellt hat: Nämlich das Aus für die Rente mit 63 und wesentlich schärfere Sanktionen beim Bürgergeld.

Verschärfungen beim Bürgergeld

Die FDP fordert, dass Jobverweigerern die Leistungen sofort um 30 Prozent gekürzt werden können. Wer also ohne triftigen Grund zumutbare Arbeit ablehnt, der müsse dann mit sofortigen Kürzungen rechnen. Doch die Sanktionen sollen noch weiter reichen – bis zu einer kompletten Streichung der Leistungen. Außerdem fordert die FDP, dass das Leistungsniveau nicht weiter steigen soll.

Zum Vergleich: Aktuell gibt es Leistungskürzungen im Stufenmodell. Bei der ersten Pflichtverletzung können die Leistungen um zehn Prozent gekürzt werden – für einen Monat. Dann wartet bei weiteren Verstößen eine erneute Kürzung, dieses mal um bis zu 20 Prozent, danach besteht die Möglichkeit der vorübergehenden Leistungskürzung um bis zu 30 Prozent.

Rente mit 63 nicht mehr umsetzbar

Nicht nur Bürgergeldempfänger sind derzeit im Fokus der FDP. An den Kragen gehen sollen es auch dem Modell mit der Rente ab 63 – denn aufgrund des Fachkräftemangels könne sich Deutschland diese „frühe“ Rente nicht mehr leisten, so das Argument der FDP.

Viel mehr, so die Liberalen, solle das Arbeiten im Rentenalter attraktiver gestaltet werden.

Ende der Förderungen der Erneuerbaren Energien

Erneuerbare Energien sollen, wenn es nach der Argumentation der FDP geht, endgültig in den Markt übernommen werden. Deshalb solle die staatliche Förderung enden – die EEG-Umlage, über welche der Ausbau der erneuerbaren Energien mitfinanziert wird, soll dann schrittweise abgeschafft werden.

Reaktionen aus der Politik

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich bezeichnete gegenüber der dpa die Vorschläge der FDP als „Überbleibsel aus der Mottenkiste“. Er sieht darin keinerlei wirtschaftliche Kompetenz, viel mehr eine Mehrbelastung für die arbeitende Bevölkerung.

Auch Lars Klingbeil, der Chef der SPD, sieht in den Vorschlägen der FDP vielmehr einen Angriff auf die wahren Leistungsträger.

Martin Schirdewan, der Vorsitzende der Linken, kritisierte das FDP-Papier. Er beschrieb es als „Dokument der sozialen Grausamkeit“. Für ihn steht fest: Wenn SPD und die Grünen die Liberalen „erneut durchkommen lassen“, so seien sie politisch erledigt.

Für die Union rückt das Ende der Ampel näher: CSU-Chef Markus Söder bezeichnete gegenüber der BamS das Papier als eine „Scheidungsurkunde für die Ampel“.

Carsten Linnemann, CDU-Generalsekretär, forderte, dass dich FDP sich ehrlich machen müsse. Entweder, sie würde aus der Ampel aussteigen oder einige notwendige Maßnahmen durchsetzen.

Auch innerhalb der Ampel gab es ähnliche Lesarten – der SPD-Bundestagsabgeordnete und Sozialexperte Helge Lindh beispielsweise sagte gegenüber der Bild, dass sich das Papier – vorausgesetzt die FDP würde das ernst meinen und so umsetzen wollen – wie eine Austrittserklärung aus der Koalition lesen würde.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr die Vorschläge der FDP? Denkt Ihr, dass ein Austritt der Partei möglich oder sogar gar nötig sei? Wie seht Ihr die Ampel in deren Zusammenhalt? Welche Konsequenzen könnte eine finale Spaltung haben? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/fdp-buergergeld-sozialstaat-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/buergergeld-regelsatz-kuerzung-100.html
https://www.focus.de/politik/deutschland/12-punkte-plan-fuer-wirtschaftswende-fdp-will-arbeitsverweigerern-das-buergergeld-um-30-prozent-kuerzen_id_259874206.html

Bild zu Frage
Arbeit, Inflation, Zukunft, Wirtschaft, Rente, Deutschland, Regierung, Altersarmut, Ampel, Arbeitsamt, Bundestag, Bundestagswahl, CDU, Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Jobcenter, Partei, Sanktion, Sozialleistungen, SPD, Wahlen, CSU, Bürgergeld, Fachkräftemangel, Koalition, Ampelkoalition, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

Bild zu Frage
Ich finde die Entscheidung gut, da ... 72%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 23%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 5%
Europa, Geschichte, Deutschland, Regierung, Recht, Gesetz, Gericht, Antrag, Bundestag, Demokratie, Gerichtsverhandlung, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Revision, Urteil, Verfassung, Wahlen, Bundesverfassungsgericht, Europawahl, Verdacht, AfD, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Meinung des Tages

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